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Bestechungsversuch bei Polizeikontrolle

Bildquelle: Shutterstock

Regionales

Bestechungsversuch bei Polizeikontrolle

Heute Morgen gegen 01.30 Uhr wurde eine Bundespolizeistreife auf einen Mercedes auf der Autobahn aufmerksam, der zum Teil mit 50 km/h fuhr. Die Beamten entschlossen sich zu einer gefahrenabwehrenden Kontrolle an der Ausfahrt Flensburg.

Fahrer und Beifahrerin wiesen sich ordnungsgemäß aus. Die Polizisten stellten bei der fahndungsmäßigen Abfrage jedoch fest, dass kein Versicherungsschutz für das Auto vorlag. Auf Befragen, gab der 44-jährige Fahrer an, das Auto gerade erworben zu haben und man wolle sich heute um die Versicherung kümmern.

Dies stellte jedoch eine Straftat dar, da kein Versicherungsschutz bestand. Weiterhin nahmen die Beamten Alkoholgeruch wahr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 0,5. Eine Streife des 1. Polizeireviers wurde hinzugezogen. Ein weiterer Atemalkoholtest ergab 0,41 Promille. Somit wurde keine Anzeige wegen Trunkenheit gefertigt.

Da die polizeiliche Kontrolle der 25-jährigen Beifahrerin offensichtlich zu lange dauerte bot sie den Bundespolizisten nun Geld an, damit man sie fahren ließe. Die Bundespolizisten lehnten selbstverständlich ab und gaben zu verstehen, dass es den Straftatbestand der versuchten Bestechung erfüllte.

Die Beamten entwerteten die Autokennzeichen, das Fahrzeug wurde abgestellt.

Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, die Beifahrerin wegen Bestechung.

OTS Bundespolizeiinspektion Flensburg

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