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Black Friday: Wie die Bestellung durch den Zoll kommt | Hauptzollamt gibt Tipps für die Schnäppchenjagd

Bildquelle: Shutterstock

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Black Friday: Wie die Bestellung durch den Zoll kommt | Hauptzollamt gibt Tipps für die Schnäppchenjagd

Auch in diesem Jahr wird mit dem „Black Friday“ Ende November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet und bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und – diensten. Was viele Schnäppchenjäger und -jägerinnen dabei aber nicht bedenken: Wird das ersehnte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel. Er erhebt ggf. Einfuhrabgaben und überprüft, ob es sich bei den versendeten Markenprodukten um Fälschungen handelt. So auch beim Zollamt Hamburg in der HafenCity: „So manche Paketabholer mussten schon mit der Erkenntnis nach Hause fahren, dass auch im Postverkehr EU-Grenzen eine Rolle spielen und deshalb ihre vermeintliche „Schnäppchen“ viel teurer wurden als gedacht“ so die Pressesprecherin Kristina Severon. „Wer also bei den „Black-Friday“-Wochen ganz entspannt shoppen möchte, macht sich rechtzeitig unter zoll.de oder gleich mit der App „Zoll und Post“ schlau.“

Das Zollamt Hamburg kann mit vielen Negativ-Beispielen aufwarten: So wurden z.B. große Mengen von kabellosen In-Ear Kopfhörern, viele Damen- und Herrenuhren aus dem Luxussegment, die neuesten Sneaker-Modelle, alle Arten von Smartphones, die bei Kindern begehrten Bausteine-Sets, aber auch eine Haifischflosse und viele Kosmetikartikel in den letzten Monaten von den Hamburger Zollbeamtinnen und -beamten sichergestellt. Die Produkte waren entweder gefälscht oder sind nicht nach den Sicherheitsstandards der EU produziert worden. Die zum Verzehr bestimmte Rückenflosse stammte von einer geschützten Haigattung und fiel deshalb unter das Washingtoner Artenschutzabkommen, genau wie die in den Kosmetikprodukten enthaltenen Inhaltsstoffe wie z.B. Kakteen, Orchideen und viele Aloe-Arten.

Die Fälschungen werden durch den Zoll nach Rücksprache mit den Markenrechtsinhabern sichergestellt und vernichtet. Den Käuferinnen und Käufern wird die Kaufsumme in der Regel vom Lieferanten nicht erstattet. Außerdem erwartet sie ggf. ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber. Wer sich also vor unliebsamen Überraschungen schützen möchte, sollte sich nicht von unrealistischen Sonderangeboten blenden lassen und immer genau die Angaben des Internetanbieters lesen. Befindet sich der Onlineshop in einem Nicht EU-Land, ist generell Obacht geboten.

Zusatzinformationen:

Zollabgaben: Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

  • Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben.
  • Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (aktuell von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent reduziert) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
  • Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenab-hängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Abfertigungshinweise:

Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.

Landet das Paket beim Zoll, findet der Besteller ein Info-Kärtchen der Post in seinem Briefkasten, auf dem nicht nur das Zollamt angegeben ist, wo die Sendung innerhalb von 7 Tage grundsätzlich abgeholt werden muss, sondern auch welche Unterlagen für die Zollabfertigung mitzubringen sind.

Seit Februar 2020 müssen Postsendungen nicht mehr zwingend persönlich beim Zollamt abgeholt werden. Sendungen können bis zu einem Wert von 1.000 Euro auch ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie kann diese Postabfertigung von zu Hause genutzt werden, um weitere persönliche Kontakte zu vermeiden und die Ausbreitung des Virus zu hemmen.

Gewerblicher Rechtsschutz und Produktsicherheit:

Neben einer möglichen Verzollung der Ware sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll zum Beispiel die Prüfung des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit von technischen Produkten oder Kleidung dem Schutz der Verbraucher.

Noch mehr Informationen sind unter www.zoll.de eingestellt.

OTS Hauptzollamt Hamburg

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