Stand: 24. März 2021
In enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt hat das Kabinett folgende Regelungen für die kreisfreie Stadt Flensburg beschlossen:
Die entsprechenden Vorschriften werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügungen geregelt. Diese werden ab Montag der Folgewoche aufgehoben, wenn der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in der laufenden Woche an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.
Regelungen ab 29. März
Einzelhandel
Kund:innen dürfen die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass nicht mehr als eine Person pro 20 Quadratmeter zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Auch Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.
Schulen
- Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
- Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
- Jahrgangsstufe 7 bis Q1: Lernen in der Distanz
- Abschlussklassen: Präsenzangebote
Krippen, Kitas und Horte
Die Kindertageseinrichtungen bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb.
Weitere Informationen
Aktuelle Regelungen der Stadt Flensburg zum Coronavirus