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„Falsche Polizeibeamte“ zu Haftstrafen verurteilt, die Ermittlungsgruppe „Recall“ wird fortgeführt

Bildquellenangabe: RainerSturm / pixelio.de

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„Falsche Polizeibeamte“ zu Haftstrafen verurteilt, die Ermittlungsgruppe „Recall“ wird fortgeführt

Das Landeskriminalamt hat im Februar 2018 die Ermittlungsgruppe „Recall“ eingerichtet, die im Zusammenhang mit dem Phänomen des Auftretens „Falscher Polizeibeamter“ gezielt gegen Call-Center-Kriminalität vorgeht.

Landespolizei und Landespräventionsrat hatten unter der Überschrift „Vorsicht, Abzocke“ im vergangenen Jahr eine große Aufklärungskampagne gestartet, um gerade ältere Bürger über Betrugsmaschen wie den „Enkeltrick“ oder „Falsche Polizeibeamte“ umfassend zu informieren und damit weitere Taten zu verhindern.

Trotz der kontinuierlichen Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit bewegen sich die Fallzahlen weiter auf hohem Niveau. In diesem Jahr kam es bisher zu 1.463 Versuchstaten, die der Polizei in Schleswig-Holstein zur Kenntnis gelangt sind. In 25 Fällen allerdings gelang es den Betrügern, Bürgerinnen und Bürger davon zu überzeugen, ihnen zum Teil erhebliche Summen Bargeld und Wertgegenstände auszuhändigen.

In einem Pressegespräch haben Vertreter der Ermittlungsgruppe „Recall“ und der Staatsanwaltschaft Kiel am 03.04.19 im Landeskriminalamt erste Ermittlungsergebnisse vorgestellt. Zwischenzeitlich trägt die intensive Ermittlungsarbeit spürbar Früchte. So kam es mittlerweile zu ersten Verurteilungen in von der „EG Recall“ geführten Verfahren.

Seit April 2018 wurden Ermittlungen gegen ein Callcenter in der Türkei geführt, welches sich darauf spezialisiert hatte, die Geschädigten dazu zu bringen, vermeintliches Falschgeld per Post an eine angebliche „Kriminaltechnik“ zu schicken. Bei der Empfängeranschrift handelte es sich allerdings um einen „toten Briefkasten“. Ein Geldabholer und ein im Hintergrund agierender so genannter Logistiker konnten als Täter ermittelt werden. Die beiden 41-jährigen wurden inzwischen zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr ohne Bewährung und 3 Jahren verurteilt.

Bereits im Oktober 2017 übergab ein 88-jähriger Geschädigter aus Norderstedt EUR 185.000,- an angebliche Polizeibeamte. In diesem Fall konnten zwei 26- und 31-jährige Geldabholer aus Niedersachsen ermitteln werden. Sie wurden für diese Tat zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten und zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein 33-jähriger Logistiker wurde für diese Tat zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Im März 2018 übergaben eine 84-jährige Geschädigte aus Kiel Goldschmuck im Wert von über EUR 100.000,- und ein Rentnerpaar aus Kiel Goldbarren und Goldmünzen im Wert von ebenfalls über EUR 100.000,- an angebliche Polizeibeamte. Zwei 23- und 26-jährige Geldabholer konnten ermittelt werden. Sie wurden zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 8 Monaten bzw. 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Ein 26-jähriger Logistiker wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten verurteilt.

Die erfolgreiche Arbeit der „EG-Recall“ wird fortgesetzt. Der Auftrag der Ermittlungsgruppe im LKA mit Unterstützung der Polizeidirektionen in Schleswig-Holstein wurde zunächst um ein weiteres Jahr verlängert und sie wurde um ein zusätzliches Ermittlungsteam erweitert.

OTS Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

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