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Flensburger Parteibüros: Haftbefehl gegen Tatverdächtigen

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Flensburger Parteibüros: Haftbefehl gegen Tatverdächtigen

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu mehreren Sachbeschädigungen sowie versuchten Brandstiftungen an Parteibüros in der Flensburger Innenstadt am Osterwochenende vom 05.04.2026 bis 07.04.2026 konnte die Polizei einen Tatverdächtigen ermitteln.

Nach der am 29.05.2026 veröffentlichten Öffentlichkeitsfahndung gingen beim Staatsschutz der Bezirkskriminalinspektion Flensburg mehrere Hinweise aus der Bevölkerung ein, die die Ermittler zu einem 40-jährigen Deutschen führten. Die Hinweise konnten durch weitere polizeiliche Ermittlungen so weit verdichtet werden, dass auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft Flensburg beim Amtsgericht Flensburg ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden konnte. Der Beschluss wurde am Samstag (30.05.2026) an der Wohnanschrift eines 40-jährigen Flensburgers vollstreckt.

 Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden Beweismittel aufgefunden und sichergestellt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Flensburg wurde gegen den 40-Jährigen wegen des Verdachts der versuchten schweren Brandstiftung in drei Fällen der Erlass eines Haftbefehls wegen Wiederholungsgefahr beantragt. Der Haftbefehl wurde am Sonntagnachmittag durch einen Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Flensburg antragsgemäß erlassen.

Der bislang nicht vorbestrafte Beschuldigte wurde im Anschluss in Untersuchungshaft genommen.

Die Ermittlungen des Staatsschutzes sowie die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauern an.

Quelle: Polizei Flensburg
Bildquelle: Shutterstock

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