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„Mein Fehler“ – Merkel stoppt Corona-Osterruhe

Bildquelle: Shutterstock

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„Mein Fehler“ – Merkel stoppt Corona-Osterruhe

Die in dem Bund-Länder-Beschluss getroffenen Regeln zur „Erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ werden nicht umgesetzt. Es gelten über Ostern die allgemeinen Regelungen weiter. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Bund und Länder verlängern die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April. Das ist das Ergebnis einer Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.

Kanzlerin Merkel verwies darauf, dass die Fallzahlen exponentiell ansteigen – vor allem auch durch das Vordringen der ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7. „Wir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, so die Kanzlerin.

Regeln gelten weiter bis zum 18. April

Die Verlängerung der bisher bestehenden Kontaktbeschränkungen bis zum 18. April heißt konkret: Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2 getragen werden. Arbeitgeber müssen Beschäftigten Homeoffice ermöglichen – überall dort, wo es möglich ist. Auf private Reisen und Besuche, die nicht notwendig sind, soll verzichtet werden.

Notbremse konsequent umsetzen

Bund und Länder waren sich einig: Die kürzlich vereinbarte „Notbremse“ bei gestiegenen Infektionszahlen muss konsequent umgesetzt werden, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten.

Das bedeutet: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten die strengeren Kontaktbeschränkungen in Kraft, die bis zum 7. März galten. Damit müssen sich private Kontakte wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken, allerdings werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Auch Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen wieder rückgängig gemacht werden.

Durch zusätzliche Maßnahmen soll dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen deshalb weitergehende Schritte umgesetzt werden – etwa Schnelltests in Bereichen, in denen Abstandhalten oder konsequentes Maskentragen erschwert sind, Ausgangs- oder verschärfte Kontaktbeschränkungen.

Bund und Länder hatten bei ihren Beratungen am 3. März mögliche Öffnungsschritte bei stabiler oder sinkender Infektionslage beschlossen. Gleichzeitig vereinbarten sie eine sogenannte Notbremse, um schnell auf höhere Infektionsraten reagieren und Lockerungen wieder zurücknehmen zu können.

Quelle: Bundesregierung

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