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Neue Regeln für die Polizei

SEK | Bildquelle: © Landespolizei Schleswig-Holstein

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Neue Regeln für die Polizei

Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat jetzt zusätzliche Befugnisse durch Bodycams, sogenannte „Taser“ und mehr Rechtssicherheit für den Schusswaffengebrauch, insbesondere wurde der „finale Rettungsschuss“ normiert.

Bedrohungen durch Terrorismus und Verbrechenstaktiken ändern sich laufend. Das Polizeirecht hingegen war zuletzt umfassender im Jahr 2007 geändert worden. Seitdem wurden die Polizeikräfte mit völlig anderen Gefährdungslagen konfrontiert und zugleich vermehrt angegriffen. Nun hat der Landtag die Reform des Polizeirechts beschlossen. Zum 18. März 2021 soll es in Kraft treten.

Die Reform des Polizeirechts sei ein weiterer wichtiger Schritt nach den zahlreichen Verbesserungen, die die Landesregierung für die Polizistinnen und Polizisten in den vergangenen Jahren umgesetzt oder auf den Weg gebracht habe, sagte Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack im Landtag. Mit der Reform des Polizeirechts werde auf aktuelle Herausforderungen reagiert.

Die wesentlichen Regelungen:

Das Gesetz erlaubt den Polizeibeamt:innen als letztes geeignetes Mittel zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben den sogenannten „finalen Rettungsschuss“. Dabei schießen die Beamt:innen – in der Regel Angehörige von Spezialeinheiten – gezielt auf lebenswichtige Organe, um einen Geiselnehmer:innen oder terroristischen Gewalttäter:innen sofort angriffsunfähig zu machen. Auch in Fällen von terroristischen Anschlägen auf Menschenmengen ändern sich die Befugnisse der Polizei. So sollen die Beamt:innen künftig in einer Menschenmenge auf einen Täter oder eine Täterin schießen dürfen, auch ohne die Person vor dem Schusswaffengebrauch zu warnen.

Darüber hinaus schafft die neue Regelung Rechtssicherheit für den Schusswaffengebrauch gegen radikalisierte Täter:innen oder Amokläufer:innen, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass der tödlich wirkende Schuss das letzte und einzig verbleibende Mittel der Gefahrenabwehr ist.

Verantwortung für Polizei übernehmen

Sabine Sütterlin-Waack betonte, die Reform des Polizeirechts habe eine enorme Bedeutung. „Wir wahren die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Wir schaffen Rechts- und Handlungssicherheit für unsere Polizistinnen und Polizisten. Denn Sie sind es, die uns rund um die Uhr beschützen und die unsere demokratischen Werte jeden Tag verteidigen. Ihnen schulden wir ein ausgewogenes Gesetz“, sagte die Ministerin.

Landesregierung hat viel in Polizeiarbeit investiert

Die Polizei erhält bis 2025 insgesamt 500 zusätzliche Stellen. Mit den Jahrgängen 2020, 2021 und 2022 bildet die Polizei jeweils 400 Anwärterinnen und Anwärter aus. Zudem wurde die Schließung kleiner Dienststellen auf dem Land gestoppt und ein Kompetenzzentrum „Digitale Spuren“ neu geschaffen.

Seit 2017 hat das Land 12,3 Millionen Euro in die Schutzausrüstung investiert und neue Schutzwesten, Splitterschutzbrillen, ballistische Helme und Schilde angeschafft. Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, werden bis 2022 mit knapp 132 Millionen Euro Polizeiliegenschaften saniert, um- oder neugebaut.

Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein

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