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Nichtwissen im Umgang mit E-Scooter führt zu einer Anzeige
In Schleswig wurde am späten Dienstagabend (02.09.19) ein 26-jähriger Man auf einem E-Scooter kontrolliert. Der Roller war weder versichert noch verkehrssicher ausgestattet.
Der Mann fuhr gegen 22:30 Uhr in der Flensburger Straße, als er von der Polizei angehalten wurde. Die Beamten stellten fest, dass der E-Scooter kein Versicherungskennzeichen hatte. Außerdem waren kein Rücklicht und keine hellklingende Glocke vorhanden. Trotz Dunkelheit war das Vorderlicht nicht eingeschaltet. Außerdem verfügte der Roller nicht über zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen.
Der 26-Jährige gab, an, dass er nicht viel über die Voraussetzungen zum Führen von E-Scootern wisse. Um ihm und anderen Nutzern künftige Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu ersparen, werden an dieser Stelle nochmal die wichtigsten Informationen genannt.
Ein E-Scooter benötigt:
- eine gültige Haftpflichtversicherung - zwei voneinander unabhängige Bremsen - lichttechnische Einrichtungen wie bei einem Fahrrad - eine helltönende Glocke oder Hupe - eine Betriebserlaubnis
Es gelten folgend Regeln für E-Scooterfahrer:
- Mindestalter von 14 Jahren - Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang - Auf Fußwegen und in Fußgängerzonen darf nicht gefahren werden - Es dürfen keine Anhänger am E-Scooter angebracht werden - Es gelten die Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen - Die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung ist verboten - Richtungswechsel sind mit Blinkern, ggf. mit deutlichen Handzeichen anzuzeigen
OTS Polizeidirektion Flensburg