Regionales
Ohne Führerschein zum Vernehmungstermin wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Bereits am 06.11.20 wurde ein 50-jähriger Nordfriese in Wester-Ohrstedt angehalten und von Beamten des Polizei-Autobahnrevieres Nord, Fachdienst Husum, kontrolliert. Als der Autofahrer seinen Führerschein nicht aushändigen konnte, führte die Recherche der Beamten zu der Erkenntnis, dass dessen Fahrerlaubnis bereits vor fünf Jahren entzogen wurde. Hiermit konfrontiert, erklärte der Mann, dass er „ausnahmsweise“ dennoch fuhr, weil er einen wichtigen Termin wahrnehmen musste.
Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und fertigten eine Strafanzeige. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde dem Beschuldigten ein Anhörbogen zugesandt und damit rechtliches Gehör angeboten. Der Mann bat stattdessen um eine Vernehmung durch die Polizei. Es wurde eine Zeit am Freitagvormittag (20.11.20) vereinbart. Etwa eine halbe Stunde vor dem Termin wurde der Mann in Husum abermals kontrolliert, wieder war er mit demselben Fahrzeug unterwegs, wieder ohne Führerschein. Bei der Kontrolle erklärte er den Beamten, dass er auf dem Weg zur Polizei sei. Erneut wurde eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt. Der Pkw wurde an die Fahrzeughalterin übergeben, die in einem Strafverfahren nun erklären muss, warum sie diese Fahrten zuließ.
OTS Polizeidirektion Flensburg