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Polizeiliche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Himmelfahrtstag

Bildquelle: Shutterstock

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Polizeiliche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Himmelfahrtstag

Seit dem heutigen Tag (18. Mai) sind in Schleswig-Holstein weitere Lockerungen von Beschränkungen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus vorgesehen. Die bisherigen Lockerungen führten nicht zu einer veränderten polizeilichen Bewertung: Die Bürgerinnen und Bürger hielten sich ganz überwiegend an die Beschränkungen. Die Anzahl polizeilicher Einsatzanlässe in Zusammenhang mit der Corona-Lage waren landesweit stabil. Verstöße bezogen sich überwiegend auf die Verletzung der Abstandsregeln. Die polizeiliche Lage wird nach wie vor als insgesamt ruhig bewertet.

Die Landespolizei wird im Kontext der nun bevorstehenden Feiertage (Himmelfahrt und Pfingsten) und der damit absehbar einhergehenden stärkeren Nutzung des öffentlichen Raumes bei ihrer bisherigen Linie bleiben:

– Wir handeln weiterhin bürgerorientiert und gehen davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger die noch bestehenden Einschränkungen auch weiterhin beachten.

– Wir unterstützen die zuständigen Behörden bei der Überwachung der Auflagen und Beschränkungen von Land, Kreisen und kreisfreien Städten.

– Die polizeiliche Präsenz bleibt landesweit erhöht, dies gilt insbesondere für den Himmelfahrtstag.

Auch an den touristischen Hotspots werden wir weiterhin die Einhaltung der Abstandsgebote prüfen und hier erforderlichenfalls einschreiten. Wichtig ist, dass weiterhin Ansammlungsverbote und Kontaktverbote außerhalb der Familie bzw. eines weiteren Haushalts zu beachten sind. Insofern einzelne Kreise, Städte oder Gemeinden ergänzend örtliche Zugangsbeschränkungen erlassen, werden wir die kommunalen Sicherheitspartner bei Bedarf auch hier unterstützen.

Für den Himmelfahrtstag: Die Polizei ruft eindringlich dazu auf, auch am Himmelfahrtstag die geltenden Vorschriften zu beachten. Bollerwagentouren im Freundeskreis, exzessiver Alkoholkonsum und Gruppenansammlungen gehören nicht dazu! Bei entsprechenden Feststellungen wird die Polizei einschreiten und mit den gebotenen Maßnahmen agieren. Dies kann auch Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Platzverweise und sogar Ingewahrsamnahmen beinhalten.

Die Landespolizei wird sich taktisch und personell aufstellen, um schnell und konsequent einschreiten zu können. Dies gilt sowohl für Verstöße gegen die Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus als auch für weitere veranstaltungsbedingte Störungen am Himmelfahrtstag. Alle Polizeidirektionen und die Wasserschutzpolizei verstärken das eingesetzte Personal. Zusätzlich sind auch Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei vor Ort präsent. Insgesamt planen wir zum jetzigen Zeitpunkt mit einer zusätzlichen Verstärkung in einer Größenordnung von rund 460 Einsatzkräften. Damit wird sowohl eine erhöhte Reaktionsfähigkeit in der Fläche als auch eine andauernde Präsenz an besonderen örtlichen Schwerpunkten gewährleistet. Dazu zählen insbesondere der Einfelder See in Neumünster, der Segeberger See und der Hafen Kollmar.

OTS Landespolizeiamt SH

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