Regionales
Schüsse in Wassersleben – Prozessauftakt
Prozess um Schüsse in Wassersleben beginnt – Fragen bleiben offen: Ein schockierender Polizeieinsatz im Ortsteil Wassersleben bei Harrislee führt nun vor Gericht — und viele Fragen bleiben offen. Am Samstagnachmittag (19. Juli 2025) hatte eine Fahndung der Polizei im Bereich Kupfermühle begonnen. Später, gegen 20:20 Uhr, trafen Einsatzkräfte einen gesuchten 23-Jährigen in der Straße Wassersleben an.
Über den Vorfall war bereits zuvor in den Medien berichtet worden. Nach Angaben der Anklage soll der 23-Jährige an diesem Tag ohne Berechtigung ein Pedelec entwendet und damit davongefahren sein. Ein alarmierter Polizist stellte den Mann schließlich auf dem Gelände der Kobbermölle Skole in Harrislee. Dabei bemerkte er, dass der Beschuldigte ein Küchenmesser in der Hand hielt. Der Beamte zog daraufhin seine Dienstwaffe und forderte den Mann mehrfach auf, das Messer abzulegen.
Doch anstatt der Aufforderung nachzukommen, soll der 23-Jährige das Messer weiterhin fest umklammert und zusätzlich eine Schreckschusswaffe gezogen haben. Der Polizist habe diese nach eigener Wahrnehmung für eine echte Schusswaffe gehalten. Aus Angst, der Mann könne einen möglicherweise tödlichen Schuss abgeben, feuerte der Beamte laut Anklage zweimal auf ihn. Die Projektile trafen den 23-Jährigen in die linke Flanke und in den Bereich des rechten Schulterblatts. Der Verletzte wurde sofort erstversorgt und in ein Krankenhaus gebracht.
Ermittlungen und Anklage: Der Fall kommt vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft Flensburg und die zuständige Kriminalpolizei haben nach dem Vorfall die Ermittlungen übernommen. Im Mittelpunkt steht die Frage: War der Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt — oder handelte es sich um übermäßige Gewaltanwendung?
Nachdem erste Ermittlungen abgeschlossen sind, wurde nun die Anklage gegen den 23-Jährigen erhoben — der Prozess beginnt in den kommenden Wochen. Ihm wird unter anderem Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen.
Gleichzeitig prüfen die Ermittler, ob das Vorgehen des schießenden Beamten rechtmäßig war. In einem solchen Verfahren geht es nicht nur um die Schuld des Angeklagten — auch der Einsatz von Gewalt durch Polizei wird juristisch bewertet.
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