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Warnung vor Zensus-Betrügern im Kreisgebiet

Bildquelle: Shutterstock

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Warnung vor Zensus-Betrügern im Kreisgebiet

Alle ausgewählten Bürger*innen erhalten zunächst ein Ankündigungsschreiben. Diese erste Ankündigung erfolgt immer schriftlich und nicht telefonisch. Darin wird ein Terminvorschlag gemacht, ferner sind der Name und die Nummer eines Dienst-Handys des Interviewers genannt. Beim Besuch sollen sich die Interviewer vor der Befragung mit einem Dienstausweis vorstellen. Dieser ist ausschließlich in Verbindung mit einem Identitätsnachweis, wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein, gültig.

„Kann ein Interviewer sich nicht entsprechend ausweisen, sollten Bürger*innen die Befragung verweigern. Unsere Interviewer*innen sind technisch gut ausgestattet und haben Tablets dabei. Lediglich mit Klemmbrett und Stift ausgestattete Personen sind keine amtlich bestellten Interviewer*innen des Kreises. Auch gehen die Interviewer*innen lediglich den Fragebogen mit den ausgewählten Personen durch, weitergehende Auskünfte müssen nicht erteilt werden. Sind sich Bürger*innen nicht sicher, ob sie tatsächlich mit ihrem Haushalt zur ausgewählten Stichprobe gehören oder ob der Name des Interviewers*der Interviewerin mit der tatsächlich vor einem stehenden Person übereinstimmt, kann sich telefonisch direkt an die Erhebungsstelle des Kreises über 04621 87-8666 wenden. In Notfällen sollte die örtliche Polizei informiert werden“, erläutert der Leiter der Zensus-Erhebungsstelle, Andreas Schwarz.

Quelle: Kreis Schleswig-Flensburg

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