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Zwölf betrunkene Fahrzeugführer und eine Fahrzeugführerin aus dem Verkehr gezogen
Am vergangenen Wochenende (18.-20.12.21) führten Beamte des 1. Polizeirevieres in Flensburg im Rahmen der Streife Verkehrskontrollen durch. Dabei gingen ihnen vorwiegend Freitag- und Samstagnacht diverse alkoholisierte Fahrzeugführer(innen) ins Netz. Eine 24-jährige Autofahrerin wurde am frühen Samstagmorgen an einer Kontrollstelle am Süderhofenden angehalten. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Der Führerschein der Frau wurde daraufhin sichergestellt. Ansonsten wurden nur männliche Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen. Ein 26-jähriger Mann führte sein Fahrzeug an der Exe offensichtlich unsicher. Er hatte eine Atemalkoholkonzentration von über 1,2 Promille. Ein weiterer Autofahrer, 48 Jahre alt, verließ den Parkplatz an der Schiffbrücke in der Werftstraße Sonntagmorgen, um 03.19 Uhr, in dem er den Kantstein der Busspur zügig hinunterfuhr. Als er bei der Kontrolle aus dem Fahrzeug stieg, musste er sich an seinem Auto festhalten, um nicht umzufallen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille. Er war aber nicht der traurige Spitzenreiter am vergangenen Wochenende: Sonntag (20.12.21), um 00.32 Uhr, wurde ein Radfahrer, der in jeder Hand eine Bierflasche hielt, an der Schiffbrücke mit über 2,5 Promille aus dem Verkehr gezogen.
Auffallend viele E-Scooter-Fahrer, teilweise mit „Sozius“, führten ihr Gefährt unter Alkoholeinfluss: Ein 22-Jähriger wurde mit über 1,4 Promille und Sozius in der Mittelstraße kontrolliert. Ein 29-jähriger mit Beifahrerin am Norderhofenden mit 0,9 Promille, ein 37-jähriger mit Sozius mit über 1,3 Promille in der Friedrich-Ebert-Straße. Außerdem wurden zwei E-Scooter-Fahrer direkt vor der Wache des 1. Polizeirevieres gestoppt, ein 24-Jähriger mit über 1,2 Promille und sein Begleiter, 26 Jahre alt, der kaum noch in der Lage war zu pusten, hatte einen Promillewert von über 2 Promille. Zwei weitere E-Scooter-Fahrer sollten an der Schiffbrücke kontrolliert werden und versuchten daraufhin, sich bei der Museumswerft zu verstecken, einer von ihnen, ein 18-Jähriger, war alkoholisiert und pustete über 0,6 Promille. Ein weiterer, 36-jähriger E-Scooter-Fahrer, wurde im Rahmen einer Standkontrolle am Süderhofenden einer Kontrolle unterzogen. Er lag ebenfalls weit über 1,2 Promille. Nahezu täglich werden in Flensburg die Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen erwischt. Vielen scheint nicht bekannt zu sein, dass bei der Fahrt auf einem E-Scooter dieselben Vorschriften gelten, wie für einen Autofahrer. Einige sind regelrecht erstaunt und geben in den Kontrollen an, dass sie sich in ihrem Zustand nie ans Steuer gesetzt hätten und extra den E-Scooter genommen haben. Verlockend könnte in diesem Zusammenhang die flächendeckende Verfügbarkeit und der unkomplizierte Gebrauch der Miet-E-Scooter sein. Vor deren Gebrauch sollte man sich allerdings über seine eigene Fahrtüchtigkeit im Klaren sein.
Es gelten die folgenden Bestimmungen:
- E-Scooter dürfen nicht unter dem Einfluss von Drogen gefahren werden.
- Bei über 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit.
- Bei über 1,1 Promille begeht man eine Straftat.
- Ab 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen (Unfall/Fahrweise/etc.) könnte bereits eine Straftat vorliegen.
Auch wenn zum Fahren eines E-Scooters kein Führerschein benötigt wird, können solche Fahrten unter Alkohol-oder/und Drogeneinfluss zum Verlust einer bestehenden Fahrerlaubnis oder der Verlängerung der Probezeit führen.
OTS Polizeidirektion Flensburg