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1 Million Euro starkes Förderprogramm zur Unterstützung der Tafeln in Schleswig-Holstein gestartet
Schleswig-Holstein startet ein Förderprogramm zur dauerhaften Unterstützung der Tafeln. Dazu stellt das Land künftig 1 Million Euro im Jahr bereit. „Die Tafeln stehen vor riesigen Herausforderungen. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden steigt in den letzten Jahren immer weiter an, während die Lebensmittelspenden an viele Einrichtungen zurückgehen. Mit unserem Förderprogramm stärken wir den Tafeln den Rücken und wollen sie bei notwendigen Investitionen unterstützen“
, so Sozialministerin Aminata Touré.
In einem ersten Schritt hat das Sozialministerium eine neue Richtlinie zur investiven Förderung der Tafeln veröffentlicht. Mit 500.000 Euro fördert das Land in diesem Zusammenhang unter anderem den Erhalt und Ausbau der Logistik sowie die Verbesserung der Barrierefreiheit von Tafeln und vergleichbarer sozialer Einrichtungen in Schleswig-Holstein. Die Förderung umfasst sowohl Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen als auch die Neu- und Ersatzanschaffungen von Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen. Das Land übernimmt dabei bis zu 80 Prozent der Kosten bis zu einer Höchstsumme von 30.000 Euro. Antragsberechtigt sind in Schleswig-Holstein tätige Tafeln und vergleichbare soziale Einrichtungen in Schleswig-Holstein, sofern sie nicht in Trägerschaft einer Kommune stehen. Anträge können ab sofort schriftlich an das Sozialministerium gerichtet werden.
Zudem ist eine zweite Förderrichtlinie zur Förderung struktureller Maßnahmen der Tafeln und vergleichbarer sozialer Einrichtungen in Arbeit. Dazu zählt unter anderem die Gewinnung neuer Ehrenamtlicher und die Akquise von zusätzlichen Lebensmittelspenden. Das entsprechende Fördervolumen umfasst ebenfalls 500.000 Euro.
Bereits 2022 hatte das Land einmalig 500.000 Euro zur Unterstützung der Tafeln bereitgestellt, um die Auswirkungen durch die verstärkte Inanspruchnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine abzufedern. Im Zeitraum 9. August 2022 bis 30. November 2022 konnten Tafeln eine finanzielle Unterstützung beantragen, wobei die bewilligten Mittel bis zum 30. April 2023 verwendet werden konnten. Die Mittel wurden nahezu ausgeschöpft.
Quelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein