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1700 Eltern im Land zahlen erstmals geringere Kita-Beiträge

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1700 Eltern im Land zahlen erstmals geringere Kita-Beiträge

Die seit 1. Januar 2023 geltende erweiterte Sozialermäßigung bei den Kita-Beiträgen stößt landesweit auf Resonanz. Allein 1700 Anträge von Eltern, die erstmals einen geringeren Kita-Beitrag in Anspruch nehmen wollen, sind seit Jahresbeginn positiv beschieden worden. Die Eltern werden dabei durchschnittlich – je nach Kreis bzw.  kreisfreier Stadt – zwischen 25 und 227 Euro monatlich zusätzlich entlastet. Weitere 1200 Anträge befinden sich derzeit in der Prüfung.

Die Zahlen sind nicht abschließend, da die Kommunen Anträge fortlaufend entgegennehmen und den aktuellen Stand nicht einheitlich dem Land melden. So haben bislang erst zehn von 15 Kreisen und kreisfreien Städten dem Land Daten übermittelt. Der größte Effekt der erweiterten Sozialermäßigung fließt zudem noch nicht in die Statistik ein: Von der erweiterten Sozialermäßigung profitieren in erster Linie Eltern, die schon vorher aufgrund der finanziellen Situation zu Hause geringere Kita-Beiträge zahlten. Sie erhalten von ihrem Kita-Träger automatisch einen neuen Beitragsbescheid und müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

Sozialministerin Aminata Touré zeigt sich zufrieden mit dem Start der erweiterten Sozialermäßigung im Kita-Bereich. „Unser Programm kommt an. Viele Eltern im Land zahlen in Zeiten knapper Kasse weniger Kita-Gebühren. Dafür haben wir als Land 15 Mio. Euro in die Hand genommen. Diese Unterstützung wollen wir für das nächste Kita-Jahr fortsetzen“, sagte Touré heute im schleswig-holsteinischen Landtag. Das Parlament beriet über eine Fortsetzung der Regelung für das kommende Kita-Jahr bis zum Sommer 2024, bislang gilt sie bis zum 31. Juli 2023.

Seit dem 1. Januar greifen für zahlreiche Eltern mit geringen und mittleren Einkommen Entlastungen bei den Kita-Beiträgen. Die bereits existierende Sozialregelung wurde so ausgeweitet, dass Familien maximal 25 Prozent (anstelle von 50 Prozent) des Einkommens über der Einkommensgrenze für die (gedeckelten) Elternbeiträge einsetzen müssen.

Quelle: Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein

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