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3,55 Millionen Euro Förderung für Long-COVID-Versorgung in SH

Bildquelle: Shutterstock

Leben

3,55 Millionen Euro Förderung für Long-COVID-Versorgung in SH

Das Kabinett hat am 05.09.23 beschlossen, drei Projekte zur Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Long-COVID/ Post-COVID mit rund 3,55 Millionen Euro zu fördern. Ein entsprechender Vorschlag wird dem Finanzausschuss des Landtages vorgelegt werden.

Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken betont: „Beteiligte der hausärztlichen, fachärztlichen und klinischen Versorgung sind hoch engagiert, um Menschen mit Long-COVID zu helfen. Das Leiden der Betroffenen ist zum Teil groß, gleichzeitig fehlen bisher Ansätze zu gezielten Therapien. Wir wollen daher die Kompetenzen in Schleswig-Holstein zusammenführen und stärken. Von dem Angebot sollen behandelnde Medizinerinnen und Mediziner sowie Patientinnen und Patienten profitieren. Die Verbesserung der Gesundheit Betroffener steht dabei im Mittelpunkt“.

Wissenschaftsministerin Karin Prien: „Wir haben in Schleswig-Holstein in der Erforschung von Langzeitfolgen der COVID-19 Erkrankungen einen wichtigen Beitrag geleistet. Unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind mit ihren Studien – wie der COVIDOM-Studie – national und international sichtbar. Das ist ein Erfolg und wir werden diesen systematischen Angang in der Ursachenforschung mit neuen Projekten fortsetzen. Denn wir haben in der Infektions- und Grundlagenforschung exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Deren Expertise zusammen mit unserer ausgezeichneten technischen Infrastruktur wollen wir zum Wohle der betroffenen Menschen einsetzen. Denn mehr Wissen ist eine wichtige Basis zur Stärkung der Behandlungsqualität“.

Zum einen – federführend ist das Gesundheitsministerium – sollen zwei am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) entwickelte Post-COVID-Versorgungs-Konzepte mit insgesamt 2,43 Millionen Euro gefördert werden:

  • Teil der Konzepte ist es, eine interdisziplinäre und sektorenübergreifende Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schwerem Post-COVID in Schleswig-Holstein zu etablieren.
  • Dazu sollen auch spezielle Ambulanzen beitragen, die im Bedarfsfall unterstützen können: Am UKSH in Kiel eine Post-COVID-Ambulanz für Erwachsene sowie am UKSH in Lübeck für Kinder und Jugendliche.
  • Von der Zusammenführung des Fachwissens und der gezielten Koordination zwischen den Beteiligten sollen Patientinnen und Patienten sowie Medizinerinnen und Mediziner in Schleswig-Holstein profitieren.
  • Erster Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten bleibt weiterhin die Hausarzt-, oder Kinderarztpraxis, die dann in den Austausch mit der interdisziplinären Koordinierungsstelle gehen oder gegebenenfalls auch dorthin überweisen können soll.
  • Bei einer entsprechend zielgerichteten Patientensteuerung im Rahmen des Projektes sollen digitale Gesundheitsanwendungen unterstützen.

Prof. Dr. Folke Brinkmann, UKSH und Universität zu Lübeck, wird das Projekt in Lübeck gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen betreuen und erläutert: „Long-COVID als Folge einer SARS-CoV-2-Infektion stellt sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen ein medizinisch relevantes und komplexes Gesundheitsphänomen dar, auch wenn Kinder und Jugendliche in der Pandemie akut seltener schwer erkrankt waren als Erwachsene. Eine funktionierende Vernetzung zwischen Niedergelassenen, Spezialambulanzen, Rehaeinrichtungen sowie bei Kindern Schulen und Jugendämtern ist für eine effektive Versorgung der Betroffenen entscheidend.“

Mit den Fördermitteln sollen unter anderem Stellen für die entsprechende Koordinierung sowie die Einrichtung der Ambulanzen finanziert werden. Der Aufbau soll baldmöglichst beginnen und das Projekt bis 2026 laufen.

Zum anderen – federführend ist das Wissenschaftsministerium – soll ein Projekt zur Erforschung von Langzeitfolgen von Infektionserkrankungen wie COVID­19 mit 1,125 Millionen Euro an den Universitäten Kiel und Lübeck in Kooperation mit dem UKSH gefördert werden.

Prof. Dr. Jan Heyckendorf, UKSH/Leibniz Lungenklinik und Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, betreut sowohl das Versorgungsprojekt als auch das Forschungsprojekt am UKSH Kiel gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen und betont:

Bisherige Arbeiten zu Post-COVID-Zuständen haben Patientinnen und Patienten nach einer SARS-CoV-2-Infektion mit gesunden Kontrollkohorten verglichen. Systematische Vergleiche mit Zuständen nach anderen Atemwegs-Infektionen, wie beispielsweise Influenza, die eine genauere Einordnung von SARS-CoV-2 erlauben würden, fehlen bislang. Mit der geplanten Studie wollen wir Post-COVID mit Folgen anderer Infektionen vergleichen. Dies soll auch einen wichtigen Beitrag zur Ursachenforschung und damit auch für mögliche Therapieansätze leisten“. Als Zielgröße für eine solche Pilotstudie sollen 500 Erwachsene und 200 Kinder/Jugendliche einbezogen werden.

Post-COVID bezeichnet Beschwerden, die nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus auch nach 12 Wochen noch vorhanden sind, neu oder wieder auftreten. Betroffene sind in der Regel im Alltag gesundheitlich beeinträchtigt. Long-COVID umfasst als Oberbegriff alle Langzeitbeschwerden, die länger als 4 Wochen nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus vorhanden sind und damit auch Post-COVID.

Hintergrund zur aktuellen Lage akuter Atemwegserkrankungen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt wöchentlich aktuelle Berichte zu akuten Atemwegserkrankungen heraus, die eine gute Einschätzung zur Situation ermöglichen. Akute Atemwegserkrankungen, die auch „akute respiratorische Erkrankungen“ (ARE) genannt werden, können durch verschiedene Erreger ausgelöst werden. Dazu gehören beispielsweise Influenzaviren („Grippe“), Rhinoviren oder SARS-CoV-2 („Coronavirus“). Durch Rhinoviren oder Coronaviren ausgelöste Erkrankungen werden derzeit häufig als einfache „Erkältung“ wahrgenommen. Wie zu erwarten, liegt nach der pandemischen Phase ein höherer Anteil an SARS-CoV-2-positiven Nachweisen unter den Nachweisen der Erkältungskrankheiten vor.

Laut des aktuellen Berichtes (LW 34 – Wochenberichte (rki.de) gilt für Deutschland und damit auch für Schleswig-Holstein derzeit folgende Einschätzung (zusammengefasst) :

Die Aktivität akuter Atemwegserkrankungen liegen aktuell noch auf einem niedrigen Sommerniveau, steigt aber etwas früher als in den Vorjahren an. Sie ist hauptsächlich auf die Zirkulation von Rhinoviren und Coronaviren zurückzuführen. Die Zahl schwer verlaufender Atemwegsinfektionen bleibt ebenfalls auf einem niedrigen Niveau. Seit etwa sieben Wochen sind steigende Fallzahlen von gemeldeten COVID-19-Erkrankungen zu verzeichnen. Insgesamt sind die COVID-19-Inzidenzwerte aber weiterhin sehr niedrig. Hinweise für eine sich ändernde Krankheitsschwere gibt es bisher nicht.

Grundsätzlich erläutert das RKI unter der Frage „Wann ist COVID-19 endemisch und was bedeutet das?“ (RKI – Infektionskrankheiten A-Z – Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19) sinngemäß, dass eine Krankheit dann endemisch ist, wenn sie in einer Region fortwährend auftritt. Inzwischen hatte der Großteil der Menschen – durch Impfung und/oder Infektion – Kontakt zum Coronavirus und verfügt über ein gewisses Maß an Immunität. Ähnlich wie bei der Grippe wird es höchstwahrscheinlich unabhängig davon weiterhin zu regionalen oder überregionalen Ausbrüchen und saisonalen Erkrankungswellen (insbesondere im Herbst und Winter) kommen. Vor allem bei älteren Menschen und bei Menschen mit bestimmten Grund- und Vorerkrankungen ist auch in Zukunft mit schweren Krankheitsverläufen bei COVID-19 zu rechnen, so das RKI. Dies gilt auch für Grippeerkrankungen und unabhängig von einer Pandemie. Wie im vergangenen Jahr könnte es auch in diesem Winter wieder zu einem deutlichen Anstieg der Erkältungszahlen kommen, da Menschen eine erhöhte Empfänglichkeit für Erreger haben könnten, die während der zurückliegenden Pandemie nicht im üblichen Maß zirkulierten.

Grundsätzlich vorbeugende Maßnahmen

Die Übertragungswahrscheinlichkeit akuter viraler Atemwegsinfektionen kann laut RKI in geschlossenen Räumen durch entsprechendes Verhalten reduziert werden. Das RKI erinnert daher an eine Empfehlung, die auch schon vor der COVID-19-Pandemie selbstverständlich umgesetzt werden sollte: Wer Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat (wie Fieber, Kopf- Hals- und/oder Gliederschmerzen sowie ständiges Husten), sollte drei bis fünf Tage und bis zur deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause bleiben. Zudem kann eine Impfung gegen Grippe oder COVID-19 sinnvoll sein. Informieren Sie sich in Abstimmung mit Ihrer Haus- oder Kinderarzt, bzw. -ärztin.

Gegen Grippe empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine jährliche Impfung unter anderem für Schwangere, Menschen über 60, medizinisches Personal, Menschen, die viel Kontakt zu anderen Menschen haben („Publikumsverkehr“) oder Personen mit Grunderkrankungen, darunter auch Kinder. Auch für gesunde Kinder und Jugendliche kann eine Grippe-Impfung sinnvoll sein, da sie in Kita und Schule viel Kontakt mit anderen haben. Die Grippeimpfung erfolgt üblicherweise ab Herbst und ist eine sehr wichtige und effektive Präventionsmaßnahme, deren konsequente Umsetzung nachdrücklich empfohlen wird. Stimmen Sie sich mit Ihrer Ärztin/ Arzt dazu ab. Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):  Grippeimpfung für alle Risikogruppen – infektionsschutz.de (impfen-info.de)

Gegen das Coronavirus empfiehlt die STIKO eine Auffrischimpfung für bestimmte Personengruppen, darunter beispielsweise Personen ab 60 Jahren oder mit bestimmten Vorerkrankungen sowie medizinisches Personal. Die jährliche Auffrischimpfung sollte mindestens 12 Monate nach der letzten Impfung oder Ansteckung mit dem Coronavirus erfolgen. Nach Möglichkeit sollte die jährliche Auffrischimpfung jeweils im Herbst erfolgen. Dies könnte gegebenenfalls am gleichen Termin wie eine Grippe-Impfung durchgeführt werden. Stimmen Sie sich dazu mit Ihrer Ärztin/Arzt ab. Eine grundsätzliche Impfempfehlung gegen das Coronavirus für alle Menschen gibt es derzeit nicht. Die entsprechenden Bewertungen und Abwägungen werden von der STIKO fortgesetzt und können bei Bedarf situationsgerecht angepasst werden.

Info der BZgA: Die Corona-Schutzimpfung – wirksam und sicher! (infektionsschutz.de)

Quelle: Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein

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