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Betrunkener Autofahrer ohne Führerschein und mit gestohlenen Kennzeichen in Graben gefahren, flüchtet und leistet bei der Festnahme Widerstand

Bildquelle: Polizeidirektion Flensburg

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Betrunkener Autofahrer ohne Führerschein und mit gestohlenen Kennzeichen in Graben gefahren, flüchtet und leistet bei der Festnahme Widerstand

Am Mittwochabend (17.03.21), um 19.00 Uhr, fuhr ein 41-jähriger Nordfriese mit einem VW Golf in Bohmstedt in der Straße Hohe Luft in den Graben. Mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs flüchtete der Mann zu Fuß vom Unfallort und wurde dabei von mehreren Zeugen beobachtet, die sofort die Polizei alarmierten. Am Unfallort angekommen, konnten die Beamten trotz des fehlenden Kennzeichens, welches sich später als gestohlen herausstellte, die Adresse des vermeintlichen Fahrers ermitteln.

Ein weiterer Streifenwagen, in dem sich auch ein Diensthund befand, fuhr deshalb in die Nähe des Wohnortes, um den flüchtigen Golffahrer anzutreffen. Tatsächlich wurde dieser wenig später auf einem Gehweg angetroffen. Als er die Polizisten erkannte, flüchtete der Mann auf einen Feldweg. Bei der anschließenden Festnahme leistete er erheblichen Widerstand. Es wurde deshalb neben dem Diensthund auch Pfefferspray gegen den 41-Jährigen eingesetzt. Der Mann gab während der Festnahme an, eine scharfe Schusswaffe bei sich zu tragen. Bei der Durchsuchung seiner Person, biss er einer Beamtin in die Hand. Da diese Handschuhe trug, blieb der Biss folgenlos. Ein weiterer Kollege wurde ebenfalls an der Hand verletzt, blieb aber dienstfähig. Eine Waffe wurde nicht aufgefunden.

Wie sich herausstellte, war der Mann alkoholisiert. Ob er auch unter dem Einfluss von Drogen stand, wird sich herausstellen. Eine Blutprobe wurde angeordnet und entnommen. Er besaß außerdem keine Fahrerlaubnis. Die Kennzeichen an dem Unfallfahrzeug wurden zuvor als gestohlen gemeldet.

Gegen den Mann wurden folglich Ermittlungsverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Verdacht Kennzeichendiebstahl, einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg

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