Nachrichten
Bundestagswahl 2021 in Flensburg – Hinweise zur Durchführung der Wahl im Wahllokal
Die Teilnahme an der Wahl ist das demokratische Recht aller Wahlberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland. Am Sonntag, den 26.09.2021 sind auch die Menschen in Flensburg dazu aufgerufen, den neuen Bundestag zu wählen.
Für die praktische Durchführung der Wahl im Wahllokal bedeutet das, dass für die Wählerinnen und Wähler die 3G-Regeln nicht gelten. Auch Personen, die weder genesen noch geimpft sind, dürfen wählen. Ein negativer Schnelltest ist dazu nicht erforderlich.
Im Wahllokal selbst und auf dem Gelände ist jedoch eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wer von der Maskenpflicht befreit ist, muss einen Nachweis darüber vorlegen.
Um die hygienische Situation bei der Stimmabgabe noch zu verbessern, bittet die Wahlbehörde die Wählerinnen und Wähler nach Möglichkeit Ihre eigenen Kugelschreiber/Schreibgeräte mitzubringen.
Hinweis zu noch nicht abgeschickten rote Wahlbriefe zur Briefwahl: Diese können am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses geworfen werden. Dann kommen sie ganz sicher mit in die Auszählung.
Quelle: Presseservice Stadt Flensburg