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Corona: Aufhebung der Impfpriorisierung im Juni
Bund und Länder haben am Montag besprochen, die Priorisierungen für die Corona-Schutzimpfungen spätestens im Juni aufzuheben. In vielen Bundesländern seien die Priorisierungsgruppen 1 und 2 bereits geimpft, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie gehe davon aus, dass Personen aus der Priorisierungsgruppe 3 im Laufe des Monats Mai eine Erstimpfung erhielten. Daher könne im Juni die Impfreihenfolge aufgegeben werden. „Das heißt nicht, dass dann jeder sofort geimpft werden kann. Aber dann kann sich jeder um einen Impftermin bemühen“, sagte Merkel nach dem Treffen. Ab Juni sollten dann auch verstärkt die Betriebsärzte in die Impfkampagne einsteigen.
Grundsätzlich soll bis zum Ende des Sommers jeder, der sich impfen lassen möchte, auch ein Angebot erhalten. „Das setzt natürlich voraus, dass die Impfstoffe wirksam sind, also keine Mutationen auftreten und die Impfstoffe nicht mehr wirksam sind. Aber von der Zahl der uns zugesagten Impfstoffe können wir bis Ende des Sommers jedem ein Impfangebot machen“, so die Bundeskanzlerin.
Bundeskanzlerin Merkel: „Ziel ist es, allen Menschen alle Lebensmöglichkeiten, sprich die Grundrechte und Nutzungen ihrer bekannten Lebensmöglichkeiten, schnellstmöglich wiederzugeben, also die Einschränkungen möglichst geringzuhalten.“
Zudem sprachen Bund und Länder über Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. „Genesene sind den Geimpften dann gleichzustellen, wenn entweder die Erkrankung noch nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder aber die Genesenen eine Impfdosis plus 14 Tage für die Herausbildung des Immunschutzes haben. Dann sind Genesene den Geimpften gleichzustellen“, erklärte Merkel. So sollen diese etwa beim Einkaufen oder beim Friseurbesuch keinen negativen Corona-Tests vorlegen müssen. Die Bundeskanzlerin: „Es ist klar, dass da, wo als Zugangsberechtigung Schnelltests erwartet werden, Geimpfte und Genesene diese Tests nicht beibringen müssen.“ Auch die Pflichtquarantäne nach der Einreise aus dem Ausland solle für Geimpfte wegfallen. Ziel sei es, so schnell wie möglich zu der bekannten Lebensweise zurückzukehren – „aber das wird so schnell nicht gehen“.
Geimpft, genesen, getestet – die Unterschiede
Als Geimpfte gelten diejenigen Personen, die nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) über einen vollständigen Impfschutz mit von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen verfügen. Das bedeutet je nach Impfstoff eine oder zwei Impfungen. Diese müssen 14 Tage zurückliegen. Der Nachweis ist digital oder analog vorzulegen.
Als Genesene gelten diejenigen Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können. Das gilt bis zu sechs Monate, denn so lange kann man von einem ausreichenden Immunschutz ausgehen. Wichtig: Ein Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern reicht nach jetzigem Stand nicht aus, um eine sichere Aussage über die Immunität zu treffen.
Als Getestete gelten die Personen, bei denen ein negativer PCR-Test oder ein negativer (Antigen-)Schnelltest durch geschultes Personal festgestellt oder ein negativer (Antigen-)Selbsttest durch geschultes Personal überwacht wurde.
Nach derzeitigen Kenntnissen haben Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko, andere Menschen anzustecken. Dennoch gelten nach wie vor die Regeln wie dem Tragen einer Maske, Abstand halten und Hygiene.
In dem neu aufgenommenen §28c des Infektionsschutzgesetzes kann der Bund per Rechtsverordnung besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen erlassen. Diese Rechtsverordnung bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Quelle: Bundesregierung