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Corona: Das gilt für Flensburg
Bürger*innen werden angehalten, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren!
- Mindestabstand im öffentlichen Raum: mindestens 1,50 m
- Aufenthalt im öffentlichen Raum mit maximal einer Begleitperson oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet
- Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, indivueller Sport und Bewegung an der frischen Luft weiter möglich
- Gruppen feiernder Menschen – auch im Privaten – sind inakzeptabel
- Gastronomiebetriebe: nur Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen – Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste
- In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Geltungsdauer der Maßnahmen: mindestens zwei Wochen
Presseservice Stadt Flensburg