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Corona Flensburg: Einzelhandel darf wieder öffnen
In enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt hat das Kabinett folgende Regelungen für die kreisfreie Stadt Flensburg beschlossen:
Regelungen ab Montag, den 26. April
Einzelhandel
Der Einzelhandel darf wieder öffnen. Dabei ist die Zahl der Kund:innen für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche auf ein:e Kund:in je 10 Quadratmeter begrenzt. Übersteigt die Fläche 800 Quadratmeter, so ist die Zahl der Kund:innen auf der zusätzlichen Fläche auf ein:e Kund:in pro 20 Quadratmeter begrenzt. In einem Geschäft mit einer Verkaufsfläche vom 1.600 Quadratmetern dürfen sich demnach 120 Kund:innen gleichzeitig aufhalten (80 Kunden für die ersten 800 Quadratmeter und weitere 40 für die restlichen 800 Quadratmeter), wobei das Abstandsgebot einzuhalten ist.
Gastronomie
Die Außengastronomie kann unter Auflagen öffnen, dazu gehört: An einem Tisch dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sitzen (Kinder unter 14 zählen nicht). Die Gastronom:innen müssen eine Kontaktnachverfolgung sicherstellen und die erforderlichen Abstände in allen Bereichen gewährleisten. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen.
Schulen
- Jahrgänge 1 bis 6: Präsenzunterricht
- Jahrgänge 7 bis 13: Wechselunterricht
- Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
Krippen, Kitas und Horte
Die Kitas, Krippen und Horte befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein