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Fahrradleasing für Landesbeamte startet
Das Land Schleswig-Holstein bietet seinen Landesbeamten ab heute die Möglichkeit, ein Dienstfahrrad zu leasen. Ziel der Landesregierung ist es weiterhin, das Fahrradleasing auch Tarifbeschäftigten zu ermöglichen. Zu einem dafür benötigten entsprechenden Tarifvertrag konnte bislang keine Einigung mit den Gewerkschaften erzielt werden.
„Fahrradfahren schont die Umwelt und den Geldbeutel und ist zudem gut für die Gesundheit. Mir war es deshalb ein Herzensanliegen, dass wir unseren Bediensteten die Möglichkeit des Fahrradleasings anbieten. Damit leisten wir als Arbeitgeber unseren Beitrag zur Mobilitätswende. Ich hoffe, dass uns mit den Gewerkschaften schnell eine Einigung gelingt und wir das Fahrradleasing auch für Tarifbeschäftigte anbieten können
„, sagte Finanzministerin Monika Heinold.
Das mit der baron mobility service GmbH aus dem niedersächsischen Oldenburg vereinbarte Modell sieht vor, dass das Land seinen Bediensteten ein von einem teilnehmenden Fahrradhändler ausgewähltes Fahrrad oder E-Bike aus der jeweiligen Region im Wert von 750 Euro bis 6.000 Euro für die Dauer eines dreijährigen Leasingzeitraums überlässt. Die Abwicklung erfolgt über die Online-Plattform www.mein-dienstrad.de. Die monatliche Rate variiert je nach Wert des Fahrrads und wird vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch entstehen für die Beschäftigten steuerliche Vorteile. Zudem sind eine Vollkaskoversicherung sowie ein Wartungspaket mit jährlicher Inspektion des Fahrrads beim Händler enthalten. Das Fahrrad kann dienstlich sowie privat genutzt werden.
Die Berechtigung zum Fahrradleasing erhalten Bedienstete in einem unbefristeten Beamtenverhältnis nach Ablauf der Probezeit. Ausgeschlossen sind Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Fahrradleasings innerhalb von drei Jahren die gesetzliche Altersgrenze erreichen oder aktuell keine Besoldung erhalten, beispielsweise während einer Elternzeit oder eines unbezahlten Urlaubes.
Nach aktueller Rechtsgrundlage kann das Fahrradleasing derzeit zunächst nur Beamtinnen und Beamten des Landes angeboten werden. Für Tarifbeschäftigte muss ein entsprechender landesbezirklicher Tarifvertrag abgeschlossen werden. Im Rahmen der Tarifgemeinschaft der Länder hatte Schleswig-Holstein sich dafür eingesetzt, dass eine Regelung auf Landesebene in Form eines landesbezirklichen Tarifvertrags ermöglicht wird. Dazu hat das Finanzministerium nach Zuschlagserteilung Verhandlungen mit den Gewerkschaften aufgenommen. Eine Einigung konnte bislang nicht erzielt werden.
Quelle: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein