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Feststellung der Geflügelpest im Kreis Schleswig-Flensburg

Bildquelle: Shutterstock

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Feststellung der Geflügelpest im Kreis Schleswig-Flensburg

Das Veterinäramt des Kreises Schleswig-Flensburg hat in der Gemeinde Selk den Ausbruch der Geflügelpest mit dem hochpathogenen Subtyps H5N1 festgestellt.

Von der Infektion ist ein Hühnerbestand betroffen. Wie der Leiter des Veterinäramtes Dr. Volker Jaritz mitteilt, müssen 4.000 Legehennen getötet werden. Bereits am Wochenende wurden intensive epidemiologische Ermittlungen durch Mitarbeiter des Veterinäramtes durchgeführt.

Um ein Überspringen der Geflügelpest auf weitere Nutztierbestände zu verhindern, hat das Veterinäramt des Kreises Schleswig-Flensburg einen Sperrbezirk (Schutzzone) von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet (Überwachungszone) von weiteren sieben Kilometern  eingerichtet. Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung ist auf der Kreis-Homepage unter www.schleswig-flensburg.de/Bekanntmachungen veröffentlicht. Unter anderem wird ein Aufstallgebot für diese Zonen verfügt.

Dr. Jaritz teilt mit, dass die Infektion vermutlich durch infizierte Wildvögel in den Bestand hineingetragen wurde. Er weist die Geflügelhalter darauf hin, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelbestände dort anzeigen.

Quelle: Kreis Schleswig-Flensburg

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