Regionales
Flugzeug mittels Laserpointers geblendet, 34-jähriger Tatverdächtiger gestellt
Am Freitagabend (15.09.23), gegen 23 Uhr, befand sich ein zweimotoriges Propellerflugzeug der Bundeswehr, besetzt mit drei Besatzungsmitgliedern, auf einem Routineflug in Richtung Nordsee. Während des Fluges wurde das Flugzeug durch einen Laser geblendet. Glücklicherweise wurde durch das gebündelte Licht niemand verletzt und die Besatzung behielt die Kontrolle über ihr Luftfahrzeug. Da es in den Tagen und Wochen zuvor in dem Bereich schon weitere Blendungen mittels eines Laserpointers gegeben hatte, wurde die Polizei informiert.
Beamte vom Polizeirevier Niebüll hielten sich bereits im Bereich der letzten Blendungen auf und konnten mit eigenen Augen die Blendung des Flugzeugs erkennen. Mit Unterstützung der Angaben der Bundeswehrpiloten konnte der Standort schnell lokalisiert werden, von dem die Laserblendungen ausgingen. Vor Ort trafen die Beamten auf einen 34-jährigen Mann. Dieser händigte den Polizisten schließlich einen Laserpointer aus. Der sichergestellte Laserpointer der Klasse 4 hat laut Herstellerbeschreibung eine Leistung von 50000 mW und für dessen Betrieb müssen diverse Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der freie Verkauf der Laserklasse 4 ist in Deutschland nicht gestattet.
Weitere Ermittlungen wurden von der Kripo Niebüll übernommen: Die Blendung von Luftfahrzeugen und deren Insassen mit Laserpointern ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich hierbei um eine Straftat, einen gefährlichen Eingriff in die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 315 StGB), die bei Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird. Außerdem kommt, abhängig von den Umständen der Tat, auch der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§224 StGB) in Betracht.
Blendungen kommen immer wieder vor und betreffen sowohl Zivil- als auch Militärflugzeuge. Dieser, auf den ersten Blick harmlos wirkende „Streich“, kann jedoch schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Durch die direkte Blendung von Piloten während des Fluges kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere in kritischen Phasen des Fluges, wie z.B. beim Start, Anflug und der Landung: Die Wahrnehmung der Umgebung, die Sicht nach draußen, sowie das Situationsbewusstsein werden stark eingeschränkt. Dies kann zu einer Desorientierung der Besatzung, Fehlern in der Handhabung des Luftfahrzeugs oder im schlimmsten Fall zum Absturz führen. Neben den möglichen Konsequenzen in der Handhabung des Luftfahrzeugs sind diese Blendungsversuche auch eine Gefahr für die Gesundheit der Besatzungsmitglieder: Laser, die für diese Distanzen verbotenerweise genutzt werden, sind oft energiereich und können im Auge, bzw. auf der Netzhaut der Piloten schwere Schädigungen verursachen. Dies bedeutet dann oft das Ende der beruflichen Tätigkeit. Bleibende Beeinträchtigungen des betroffenen Auges begleiten die Betroffenen ihr Leben lang.
OTS Polizeidirektion Flensburg