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Klima-Kleber werden zur Kasse gebeten

Bildquelle: Shutterstock

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Klima-Kleber werden zur Kasse gebeten

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack zur Zahlungspflicht bei Polizeieinsätzen:

„Bekanntlich werden die Protestaktionen der Aktivisten der „Letzten Generation“ aktuell bundesweit sehr kontrovers diskutiert. Und inzwischen haben wir auch in Schleswig-Holstein sechs Fälle und einen Versuch von Straßenblockaden durch sogenannte „Klimakleber“.

In Schleswig-Holstein sind die Folgen der Proteste aber mit Abstand geringfügiger geblieben als in anderen Bundesländern. Das ist gut so. Dabei bin ich der Landespolizei, den Polizistinnen und Polizisten vor Ort, für das umsichtige und maßvolle aber gleichzeitig konsequente Einschreiten in den wenigen Fällen, die wir hatten, sehr dankbar.

Was die Frage der Kostentragung anbetrifft, die im Antrag aufgegriffen werden, möchte ich gerne für Aufklärung sorgen: In keinem der Fälle in Schleswig-Holstein hätten wir die polizeilichen Maßnahmen kostenpflichtig machen können. Dies gilt, selbst wenn und soweit – und das wird in dem Antrag unterstellt – diese Aktionen nicht oder nicht mehr durch den Schutz der Versammlungsfreiheit gedeckt sein sollten. Um Versammlung handelt es sich bei diesen Aktionen wohl zunächst, selbst wenn sie besonders stören.

Artikel 8 unseres Grundgesetzes schützt nämlich nicht nur solche Versammlungen, bei denen einfach nur laut die Meinung gesagt wird. Artikel 8 schützt auch Versammlungen, die stören. Beispielsweise wenn sich wie im Fall der Letzten Generation auf die Straße geklebt wird.

Dass auch die sogenannten Klimakleber sich auf die Versammlungsfreiheit berufen können, heißt aber natürlich nicht, dass die Aktionen einfach hingenommen werden müssen. Man muss stets im Einzelnen prüfen, wie stark durch die Aktion alle anderen Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt werden, wo und wann sie stattfindet und natürlich wie gefährlich sie ist.

Es muss ein Ausgleich zwischen allen betroffenen Rechten – auch den Freiheitsrechten Dritter – stattfinden. Wir können zudem nicht hinnehmen, dass durch solche Aktionen Unfälle passieren oder Rettungsdienste, die Polizei oder die Feuerwehren blockiert werden. Hier können Verspätungen Leben kosten. Nicht mit unserem Versammlungsrecht vereinbar ist auch, dass die Aktionen nicht vorher angezeigt werden. Hierdurch sollen die Behörden nämlich in die Lage versetzt werden, die Rechte der Demonstrantinnen und Demonstranten und die Rechte aller anderen Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen.

Aber noch einmal zurück zur Kostenfrage: Nach geltender Rechtslage können das Zwangsmittel der Ersatzvornahme und die Ingewahrsamnahme von Personen nach der Vollzugs- und Vollstreckungskostenverordnung dem Pflichtigen in Rechnung gestellt werden.

Da das Ablösen und Wegtragen von Klimaaktivisten notwendig mit einer Einwirkung auf den Körper der verbunden ist, handelt es sich – rechtlich – nicht um eine Ersatzvornahme. Gewahrsamnahmen – auf sie zielt der Antrag offenbar ab –  sind in Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Klimaprotesten bisher nicht durchgeführt worden.

Sollte es dazu in Zukunft kommen und Protestierende in Gewahrsam genommen werden, würden aber selbstverständlich – im Rahmen des geltenden Rechts – Kosten erhoben. Ob diese Gewahrsamnahme erfolgt oder nicht, obliegt aber allein den Polizistinnen und Polizisten vor Ort. Sie entscheiden in jedem Einzelfall vor Ort.

Was in Schleswig-Holstein in den einschlägigen Fällen jeweils getan wurde: Natürlich wurden Strafanzeigen gefertigt. Und es wurden Platzverweise mit unmittelbaren Zwang gegen Personen vollzogen. Für den unmittelbaren Zwang gegen Personen sieht das Landesrecht eine Kostentragung durch den Betroffenen aber nicht vor.

Die Forderung nach einer Kostenpflicht beim unmittelbaren Zwang gegen Personen ist – soweit mir bekannt – erst mit den Aktionen der „Letzten Generation“ laut geworden.

In dem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass der unmittelbare Zwang die mit Abstand häufigste Form des Verwaltungszwanges ist, die im Einzelfall ganz unterschiedliche Gestalt annehmen kann.

Sie reicht vom einfachen Wegdrücken oder Zurückhalten bis hin zum Einsatz von Schusswaffen. Das heißt, dass über die „Klima-Blockaden“ hinaus ein ganz erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen kann. Nichtsdestotrotz lasse ich derzeit intensiv prüfen, ob und wie der unmittelbare Zwang gegen Personen in Schleswig-Holstein – so wie dies in anderen Bundesländern bereits der Fall ist – künftig kostenpflichtig gemacht werden kann.“

Quelle: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

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