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Kontrollwoche der Landespolizei: Nicht ohne Gurt, aber ohne Handy!

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Kontrollwoche der Landespolizei: Nicht ohne Gurt, aber ohne Handy!

Die Landespolizei wird in dieser Woche verstärkt die richtige Sicherung von Fahrzeuginsassen (Gurtpflicht) kontrollieren. Zweiter Schwerpunkt der Kontrollaktion ist das Thema Ablenkung, also die verbotswidrige Nutzung von Handy, Smartphone und Co. am Steuer.

Die passiven Sicherheitssysteme moderner Kraftfahrzeuge (Airbag, Gurt, Gurtstraffer etc.) können nur im Zusammenwirken optimal funktionieren, um größtmöglichen Schutz der Insassen zu bieten. Sicherheitsgurte retten Leben. Die Schwere der Unfallfolgen bzw. ob ein Fahrzeuginsasse unverletzt bleibt oder stirbt, hängt oftmals davon ab, ob ein Sicherheitsgurt angelegt war oder nicht.

Die Landespolizei hat 2021 weniger Verstöße gegen die Gurtpflicht festgestellt (-11,7 %), die Gesamtzahl der Verstöße ist mit 9.994 aber immer noch zu hoch. Auf die Kontrolle der Anschnallpflicht wird daher auch weiterhin im Rahmen der Verkehrsüberwachung ein besonderes Augenmerk gelegt.

Auf die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen (Kindersitz) wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung auch zukünftig besonders geachtet, insbesondere da der Anteil von 399 verunglückten Kindern als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen im vergangenen Jahr um +7 % angestiegen ist.

Wie werden Kinder richtig gesichert?

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden, wenn geeignete Rückhalteeinrichtungen benutzt werden. Diese sind unter Beachtung der Größenvorgaben an der ECE-Kennzeichnung erkennbar. Nähere Informationen dazu sind zum Beispiel auf der Homepage der Landespolizei www.polizei.schleswig-holstein.de, Rubrik Verkehrssicherheit zu finden.

Schwerpunkt Ablenkung

Mit steigender Tendenz hat sich die Ablenkung durch Smartphones, Tablets oder andere elektronische Geräte zu einem Risikofaktor für Verkehrsunfälle entwickelt. Vielfältige internationale Studien stellen fest, dass jeder 7. bis 10. Verkehrsunfall auf diese Art von Ablenkung zurückzuführen sein dürfte. Höhere Geldbußen und Fahrverbote drohen, wenn man mit einem Handy, Tablet o. ä. in der Hand am Steuer angetroffen wird. Die Sanktionshöhe beginnt bei 100 Euro. Sollte während des Verstoßes eine Gefährdung vorliegen, werden sofort ein einmonatiges Fahrverbot verhängt und 150 Euro Geldbuße fällig. Im Falle eines tatsächlichen Unfalls, also mit Sachbeschädigung, beträgt die Sanktionshöhe 200 Euro. Auch hier tritt dann ein einmonatiges Fahrverbot in Kraft.

Die verbotene Ablenkung durch elektronische Geräte ist auch zukünftig ein deutlicher Überwachungsschwerpunkt der Landespolizei. Nach einem Rückgang der Überwachungsergebnisse in 2020 um -3,2 % wurden im vergangenen Jahr wieder mehr Verstöße festgestellt. 17.838 (+5,7 %) Fahrzeugführende telefonierten, tippten Nachrichten beim Fahren oder nutzten weitere verbotene technische Funktionen.

Ergänzende Informationen zu den Kontrollaktionen der Landespolizei

Die Landespolizei kontrolliert regelmäßig das ganze Jahr über, ergänzt diese Kontrollen jedoch mehrmals im Jahr mit europaweit abgestimmten Schwerpunktwochen, zum Beispiel zu Alkohol und Drogen, Schwerlastverkehr, Gurtpflicht und Handy oder Geschwindigkeit.

Die Landespolizei Schleswig-Holstein setzt zur Senkung der Unfallzahlen und Reduzierung der Unfallfolgen auf fortlaufende Überwachungs- und Aufklärungsarbeit, um Risiken und Folgen des Fehlverhaltens im Straßenverkehr deutlich zu machen und repressiv gegen Verstöße vorzugehen.

Die Landespolizei wird zeitnah nach der Schwerpunktwoche über die Ergebnisse der Kontrollen berichten.

OTS Landespolizeiamt Schleswig-Holstein

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