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Land will Kommunen bei Rückführung von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern unterstützen
Das Land Schleswig-Holstein will die Kommunen stärker bei der Rückführung von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern unterstützen. Das kündigte Integrationsministerin Aminata Touré heute im Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags an. Derzeit erarbeitet die Landesregierung eine Regelung, wonach die Zuständigkeit für die aufenthaltsrechtliche Bearbeitung von bestimmten Personen, die die öffentliche Sicherheit gefährden, künftig stärker beim Land liegen soll.
„Wir arbeiten bereits seit Juni dieses Jahres an einer Lösung, um ausländische Mehrfach- und Intensivtäter in Zukunft besser zurückführen zu können. Diese Vorschläge werden gemeinsam mit den Kommunen erörtert. Unser Plan ist, die Kommunen in besonders herausfordernden Einzelfällen besser zu unterstützen und Prozesse zu beschleunigen, indem das Land die Zuständigkeit für diese konkreten Personen und damit auch für die Rückführung übernimmt.“ Das Integrationsministerium sei zur Ausgestaltung derzeit in Abstimmungsgesprächen mit den Kommunen sowie dem Justiz- und dem Innenministerium. Man wolle zeitnah die Umsetzung auf den Weg bringen, sagte Touré.
Besonders im Fokus stehen dabei Personen, die Ausweisungsinteressen des Aufenthaltsgesetzes erfüllen, weil sie z.B. wegen vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder wegen Körperverletzung, sexueller Übergriffe oder Angriffe auf Vollzugskräfte zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind.
Quelle: Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein