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Maskenpflicht für Schulen endet am 2. April

Bildquelle: Shutterstock

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Maskenpflicht für Schulen endet am 2. April

Bildungsministerin Karin Prien erläuterte heute (17. März) die neuen Corona-Regeln für die Schulen, die sich aus den von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen ergeben. „Wir werden wie angekündigt jetzt behutsam die nächsten Schritte zurück in die Unterrichtsnormalität gehen. Die Maskenpflicht endet am 2. April. Das heißt nach den Osterferien gibt es an den Schulen im Land keine allgemeine Maskenpflicht mehr“, sagte die Ministerin und betonte: „Das heißt nicht, dass man keine Maske mehr tragen darf.“ Selbstverständlich dürften Kinder und Jugendliche auch weiterhin eine Maske tragen, wenn sie sich und andere schützen wollten.

Ab der kommenden Woche entfallen zudem die Pflichttests an den Schulen in Schleswig-Holstein. Prien: „Damit folgen wir auch den Empfehlungen der Wissenschaftler, die das anlasslose Testen im bisherigen Umfang für nicht sinnvoll erachten.“ Analog zum Beschluss der Landesregierung, dass Pflichttests ab der kommenden Woche keine Zugangsvoraussetzung mehr für die Teilnahme an weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens sein sollten, werde das auch für den Präsenzunterricht gelten.

Die Ministerin erläuterte weiter: „Schülerinnen und Schüler bekommen aber zwei Tests pro Woche für eine freiwillige Testung zur Verfügung gestellt. Die Tests finden nicht mehr in der Schule statt.“ Die erforderlichen Tests würden den Schülerinnen und Schülern Ende der Woche in Packungen mit fünf Einzeltests zur Verfügung gestellt. „Damit sind die beiden verbliebenen Wochen bis zu den Osterferien abgedeckt, und wir bitten die Schülerinnen und Schüler und natürlich auch alle Lehrkräfte, am Abend oder Morgen, bevor sie nach den Ferien wieder in die Schule gehen, einen Test zu machen.“ Auch nach den Ferien solle den Schülerinnen und Schülern weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, sich bei Bedarf kostenlos selbst zu testen. Die Ministerin appellierte in diesem Zusammenhang ausdrücklich an die Eigenverantwortung. „Weiterhin gilt der Schnupfenplan. Wer Symptome zeigt, gehört nicht in die Schule.

Prien betonte: „Kinder und Jugendliche haben in besonderer Weise unter den Einschränkungen ihres schulischen und außerschulischen Lebens während der Pandemie und den damit verbundenen Eingriffen in ihre soziale Teilhabe gelitten.“ Auch der Expertenrat der Bundesregierung habe ausdrücklich die besondere Berücksichtigung des Kindeswohls in der Pandemie angemahnt. Zudem sei die Impfquote in Schleswig-Holstein unter den Schülerinnen und Schülern sehr hoch und trotz hoher Infektionszahlen sei die Hospitalisierungsinzidenz bei Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Wochen weiter gesunken und liege jetzt bei 2,7 im Alter von 0 bis 9 Jahren und 0,4 im Alter von 10 bis 19.

Geflüchtete aus der Ukraine

Ministerin Prien ging außerdem auf die Situation an den Schulen in Bezug auf geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine ein. „Wir haben seit dieser Woche eine Taskforce aus allen Abteilungen des Bildungsministeriums eingesetzt, die die Anstrengungen aus Schule, Wissenschaft und Kultur koordiniert, um die zu uns geflohenen Menschen aus der Ukraine zu unterstützen.“ Besonders Augenmerk liege dabei auf der psychosozialen Betreuung der Kinder und Jugendlichen. „Wir beraten aktuell, wie wir die Strukturen zur psychologische Unterstützung ausbauen und besser vernetzen können“, sagte die Ministerin.

Aktuell sind an den Schulen in Schleswig-Holstein nach Priens Angaben 340 Schülerinnen und Schüler angekommen. Zusätzlich sind 143 Schülerinnen und Schüler in den Landesunterkünften angekommen. Insgesamt 13 Kinder sind in den Jahrgangsstufen 9 und 11, würden also normalerweise in diesem Jahr in der Ukraine ihren Abschluss machen. „Wir haben gute Strukturen im Land, die sich schon in der Flüchtlingskrise 2015 bewährt haben“, sagte die Ministerin weiter. Grundsätzlich könnten Kinder und Jugendliche aus der Ukraine im Rahmen des bewährten Systems beschult werden. Sobald Kinder und Jugendliche in einer Schule angemeldet seien, werde im nächsten Schritt der Bedarf für eine Förderung in Deutsch als Zweitsprache ermittelt. Daran anschließend erfolge der entsprechende Unterricht in der DaZ-Basisstufe oder DaZ-Aufbaustufe.

Kurzfristig können aus dem Vertretungsfonds direkt in den Schulen zusätzliche Kräfte finanziert werden. Durch einen Nachtragshaushalt sollen darüber hinaus Stellen geschaffen werden können, um die ukrainischen Kinder und Jugendliche gut zu betreuen. Nach Aussage von Prien koordinieren die Länder zudem ihre Anstrengungen, um zum Beispiel auf die Unterstützung von ukrainischen Lehrkräften zurückgreifen zu können, die nach Deutschland geflohen sind. Es werde auch geprüft, inwiefern ukrainischen Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang durch Online-Unterricht ihren ukrainischen Schulabschluss ablegen können.

Quelle: Bildungsministerium Schleswig-Holstein

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