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Mietspiegel künftig für Gemeinden ab 50.000 Einwohner verpflichtend

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Mietspiegel künftig für Gemeinden ab 50.000 Einwohner verpflichtend

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung am 14.06.22 dem durch das Innenministerium eingebrachten Entwurf für ein Mietspiegelzuständigkeitsgesetz zugestimmt. Dieser Entwurf sieht vor, die künftig für Gemeinden oberhalb von 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bundesgesetzlich vorgesehene Verpflichtung zur Erstellung von Mietspiegeln als Aufgabe bei den jeweiligen Gemeinden zu belassen. Das Mietspiegelreformgesetz des Bundes gibt den Ländern vor, die Zuständigkeit für die Erstellung der Mietspiegel landesrechtlich festzulegen.

Bislang steht es grundsätzlich allen Gemeinden frei, einen Mietspiegel zu erstellen. Gemeinden über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind dazu künftig verpflichtet. Sie können dabei wählen, ob sie einfache oder qualifizierte Mietspiegel verfassen„, erläuterte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

In Schleswig-Holstein gibt es sechs Kommunen, die den Schwellenwert von 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschreiten: die vier kreisfreien Städte sowie Norderstedt und Elmshorn.

Einfache Mietspiegel müssen dabei bis zum 1. Januar 2023 vorliegen. Entscheiden die Kommunen sich für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels, so verlängert sich diese Frist bis zum 1. Januar 2024.

Quelle: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

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