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Nachweis von Wolfswelpen in Schleswig-Holstein

Archivbild | Bildquelle: Shutterstock

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Nachweis von Wolfswelpen in Schleswig-Holstein

Nachdem das schleswig-holsteinische Wolfsmonitoring im Rahmen einer Auswertung von Fotofallen im Bereich des Segeberger Forstes die Fähe des Segeberger Wolfspaares (GW2656f) lacktierend nachweisen konnte, einem sicheren Hinweis für das Vorhandensein von Welpen, gelang es Mitarbeitern des Landesamtes für Umwelt jetzt erstmals die Welpen selbst mittels einer sogenannten Fotofalle zu dokumentieren; die Aufnahmen, die zwei Welpen zeigen, gelang am 1. Juli 2023. Die Welpen sind aktuell etwa 8 Wochen alt und werden noch komplett von beiden Elterntieren mit Nahrung versorgt.

Nachdem in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt drei Wolfsterritorien mit zwei Wolfspaaren (Segeberger Forst, Sachsenwald und Region Kalübbe) und einem Einzeltier als resident eingestuft wurden, siedelt jetzt nach fast 200 Jahren erstmals wieder ein Wolfsrudel in Schleswig-Holstein.

Wolfsnachwuchs des zweiten residenten Wolfspaares im Bereich des Sachsenwaldes konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Das schleswig-holsteinische Wolfsmonitoring wird das neue Wolfsrudel weiterhin intensiv beobachten und sich darüber hinaus darum bemühen, den Status des zweiten Wolfspaares im Sachsenwald zu klären.

Das schleswig-holsteinische Wolfsmanagement ist auch für den jetzt eingetretenen Fall einer Rudelbildung gut aufgestellt. In den ausgewiesenen Wolfspräventionsgebieten (WPG) stellen wolfsabweisende Zäune einen effizienten Schutz insbesondere für kleine Weidetiere dar. Tierhaltende haben in den WPG die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung des benötigten Zaunmaterials zu stellen. Außerhalb von Wolfspräventionsgebieten werden im Falle einer Gefährdung nach wie vor kostenfrei sogenannte Herdenschutzpakete für die Zeit der Gefährdung durch das Land zur Verfügung gestellt.

Quelle: Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein

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