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Neue Allgemeinverfügung der Stadt Flensburg zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Veröffentlicht am

Anlage 2 zur Allgemeinverfügung vom 06.11.2020 | Quelle: Stadt Flensburg

Die Stadt Flensburg hat heute (06.11.2020) eine neue Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Stadt Flensburg erlassen:

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In den in Anlage 1 und 2 bezeichneten bzw. gekennzeichneten öffentlich zugänglichen Bereichen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2 Abs. 5
der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, ersatzverkündet am 1.11.2020, verpflichtend.

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 07. November bis einschließlich 29. November 2020. Eine Verlängerung oder ggf. auch vorzeitige Änderung oder Aufhebung
ist in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen möglich.

Quelle: Stadt Flensburg

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