Nachrichten
Neue Corona-Maßnahmen für die Stadt Flensburg
Die Stadt Flensburg hat eine neue Ergänzung zur Allgemeinverfügung erlassen, die ab morgen (Freitag, 12.02.21) gültig ist:
Grundsätzlich gilt, dass überall dort, wo Abstände nicht eingehalten werden können, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verpflichtend ist. Dies gilt schon allein aus der gültigen Landesverordnung.
Auszug aus der Allgemeinverfügung:
- Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist
nur durch eine Person pro Haushalt zulässig. Eine Begleitung ist nur durch eine
erforderliche Assistenz gestattet. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
dürfen ihre Eltern begleiten, soweit eine anderweitige Betreuung nicht gesichert
werden kann. - Die Abholung von Speisen und Getränken gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 der CoronaBekämpfungsverordnung sowie die Ausgabe von bestellten Waren gemäß § 8
Abs. 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung sind vor Ort nur nach vorheriger
Vereinbarung eines Abholtermins zulässig. - Auf öffentlichen Spielplätzen gilt für alle Personen ab dem vollendeten 14.
Lebensjahr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entsprechend
§ 2a Abs.1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV2. - Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 12.02.2021 bis einschließlich 21.02.2021.
Eine Verlängerung oder auch vorzeitige Änderung oder Aufhebung ist in
Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen möglich.
Die Ergänzung zur Allgemeinverfügung im Wortlaut
Quelle: Stadt Flensburg