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Neustrukturierung des Rettungsdienstes im Kreis Schleswig-Flensburg

Bildquelle: Shutterstock

Regionales

Neustrukturierung des Rettungsdienstes im Kreis Schleswig-Flensburg

Das Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein sieht vor, dass ein Einsatzort vom Rettungsdienst innerhalb von zwölf Minuten erreicht werden soll. Diese vorgeschriebene Hilfsfrist kann derzeit nicht zu jeder Zeit in allen Regionen im Kreis Schleswig-Flensburg sichergestellt werden. Um die Hilfsfrist zukünftig wieder einhalten zu können, ist eine Neustrukturierung des Rettungsdienstes im Kreis Schleswig-Flensburg unumgänglich. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das nach zweijähriger Fachplanung und Projektarbeit jetzt vorliegt und vollumfänglich die Aspekte der idealen Standorte für die Rettungswachen sowie den optimalen Einsatz der Fahrzeuge und des Personals analysiert und bewertet.

Der Kreistag hat in seiner Weihnachtssitzung am 13. Dezember 2023 beschlossen, dass die Ergebnisse dieses Gutachtens so umgesetzt werden sollen, wie sie im Gutachten beschrieben sind. Das bedeutet, dass neue Rettungswachen-Standorte dazukommen. Andere, die nicht mehr den Mindestansprüchen entsprechen, werden an anderer Stelle neu errichtet. „Die Standortwechsel sind im Rahmen des Gesamtkonzeptes leider unvermeidbar, auch wenn sie bedeuten, gewohnte Infrastrukturen teilweise aufzugeben. Die Neustrukturierung ist jedoch notwendig, um überall zu jeder Zeit für die Menschen im Kreis da sein zu können und als Rettungsdienst auch für die Zukunft gut aufgestellt zu sein“, so Fridtjof Arens, Vorstand der Rettungsdienst AöR.

Eine der Erkenntnisse dieses Gutachtens ist dabei die Notwendigkeit, an strategisch erforderlichen Punkten im Kreisgebiet insgesamt 15 Rettungswachen zu betreiben, um die Hilfsfrist insbesondere bei zeitkritischen Einsätzen flächendeckend einhalten zu können. Die Einsatzfahrzeuge für nicht zeitkritische Einsätze werden zukünftig ebenfalls auf diese Standorte verteilt.

Diese neue Struktur sieht nunmehr die folgenden Standorte für Rettungswachen vor:

Neue Standorte

  • Süderbrarup
  • Silberstedt
  • Großenwiehe
  • Sartrup ersetzt durch die bisherige Rettungswache Sörup
  • Steinberg ersetzt durch die bisherige Rettungswache Steinbergkirche
  • Rabel ersetzt durch die bisherige Rettungswache Kappeln
  • Klein Bennebek ersetzt durch die bisherige Rettungswache Kropp
  • Munkwolstrup
  • Munkbrarup

Beibehaltene Standorte:

  • Medelby
  • Busdorf
  • Eggebek

Ersatzbau erforderlich, Standort bleibt erhalten:

  • Stapel
  • Schleswig
  • Industriegebiet Schleswig-Schuby (Erweiterung der bestehenden Notarztwache)

Bildquelle Kreis Schleswig-Flensburg

„Mit diesen Rettungswachen schaffen wir die Infrastruktur, die für die Notfallrettung erforderlich ist.“, betont Landrat Dr. Wolfgang Buschmann.

Neben dem Neubau von Rettungswachen stellt auch die Besetzung der Fahrzeuge einen wesentlichen Teil der Beschlüsse des Kreistages dar. Vorgesehen ist, dass alle Leistungen zur Bereitstellung und Einteilung des Personals für den Einsatzdienst in einem Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. „Ziel des Verfahrens ist es“, laut Fridtjof Arens, „dass wir die Rahmenbedingungen klar und transparent ordnen und dabei insgesamt und flächendeckend gute Arbeitsbedingungen für das Personal im Rettungsdienst schaffen. Der Bedarf an Personal wird steigen, sodass diese Restrukturierung ganz sicher niemanden seinen Arbeitsplatz kosten wird. Mit dem Mandat und Auftrag des Kreistages wird das Team der Rettungsdienst AöR nun mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. In den kommenden Tagen und Wochen werden deshalb mit den beteiligten Gemeinden und Ämtern Gespräche geführt und die notwendigen Planungen ausgearbeitet.“

Quelle: Kreis Schleswig-Flensburg

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