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Start der 2. Einsatzhundertschaft der Landespolizei SH

Bildquelle: Shutterstock

Regionales

Start der 2. Einsatzhundertschaft der Landespolizei SH

Schleswig-Holsteins Innenstaatssekretärin Magdalena Finke hat am 24. Juli 2023 gemeinsam mit dem Landespolizeidirektor Michael Wilksen die Einrichtung der 2. Einsatzhundertschaft bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei in Eutin angekündigt.

Am 1. August dieses Jahres ist es soweit: Die 2. Einsatzhundertschaft geht in Eutin an den Start. 25 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die ihre Ausbildung 2021 angefangen haben, bilden den ersten Einsatzzug der 2. Einsatzhundertschaft. Damit werden die 1. Einsatzhundertschaft und der polizeiliche Einsatz- und Streifendienst zukünftig zunehmend entlastet. Insbesondere bei polizeilichen Großlagen, wie Demonstrationen oder bei der Suche nach vermissten Personen werden die Kolleginnen und Kollegen eingesetzt. Zudem unterstützen Sie andere Polizeibehörden in Sondereinsätzen und bei der Verkehrsunfall- und Kriminalitätsbekämpfung„, sagte Magdalena Finke.

In Form eines Einsatzzuges werden die ersten 25 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für die 2. Einsatzhundertschaft aufgestellt. Zunächst wird dieser Einsatzzug aus organisatorischen Gründen übergangsweise an die 1. Einsatzhundertschaft angegliedert. „In den nächsten Wochen werden sich die Einsatzkräfte in einem Qualifizierungslehrgang auf die anspruchsvolle Arbeit vorbereiten„, erklärte Landespolizeidirektor Michael Wilksen. „Im Zuge des weiteren Aufwuchses wird die 2. Einsatzhundertschaft dann fest als Organisationseinheit etabliert. Das ist für die Landespolizei und die Bürgerinnen und Bürger im Land eine sinnvolle und notwendige Fortentwicklung„, so Wilksen.

Zum 1. August 2024 erfolgt ein weiterer personeller Aufwuchs mit 25 Polizeikräften und zum 1. Februar 2023 wurde ein drittes Ausbildungskontingent mit 40 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eingestellt, die dann zum 1. August 2025 die 2. Einsatzhundertschaft verstärken werden. Die Ausstattung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten kommt aus Bundes- und Landesmitteln.

Quelle: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

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