Regionales
Unter Drogeneinfluss und mit 2,8 Promille auf E-Scooter unterwegs
Dienstagmittag (01.06.21) befuhr eine Streifenwagenbesatzung des Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Nord, Fachdienst Schleswig, die Mürwiker Straße in Richtung Ziegeleistraße. Auf dem Gehweg fiel den Beamten ein E-Scooter-Fahrer auf, der das Fahrzeug unsicher und in Schlangenlinien führte. Der E-Scooter-Fahrer wurde gestoppt und kontrolliert. Der 32-jährige Mann gab an, Alkohol getrunken und am Vorabend Drogen konsumiert zu haben. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,8 Promille. Der Mann erklärte, dass sein Autoführerschein bereits einer Sperre unterlag. Der 32-Jährige wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen zur Wache des 1. Polizeirevieres verbracht. Da es sich um einen Leih-E-Scooter handelte, konnte dieser vor Ort abgestellt werden.
Da in den letzten Wochen mehrfach E-Scooter-Fahrer unter Drogen- und Alkoholeinfluss kontrolliert wurden, hier nochmals der Hinweis:
Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen! E-Scooter dürfen nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln geführt werden.
Auf Gehwegen darf nicht gefahren werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußgängerverkehr Vorrang; der darf weder behindert noch gefährdet werden.
Außerdem dürfen E-Scooter nicht unter 14 Jahren gefahren werden. Es dürfen keine weiteren Personen mitgeführt werden. Es darf nur hintereinander und nicht nebeneinander gefahren werden. Richtungswechsel müssen mit Blinkern oder, falls nicht vorhanden, mit eindeutigen Handzeichen gegeben werden. Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
OTS Polizeidirektion Flensburg