Regionales
Verkehrsüberwachung nötig – gravierende Verstöße über Ostern!
Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres Fachdienst Husum waren am Osterwochenende im Kreis Nordfriesland unterwegs und brachten bei ihren Kontrollen zahlreiche Verstöße zu Tage:
Am Ostersamstag kontrollierten sie zwischen Leck und Achtrup einen mit Kalk beladenen Sattelzug aus Dänemark. Auf die Frage nach dem Gewicht der Ladung gab der Fahrer an, der Verlader habe ihm gesagt, dass er etwa 24 t aufgeladen habe. Einen Lieferschein konnte der Fahrer allerdings nicht vorlegen; diesen habe er vergessen. Da die Beamten der Aussage bezüglich des Gewichtes keinen Glauben schenkten, wurde er zu einer nahegelegenen Waage geleitet. Diese kann Gewichte bis 50.000 kg anzeigen, musste aber bei diesem Sattelzug passen, da alleine der daraufhin separat gewogene Sattelauflieger es auf über 49.600 kg brachte. Zuzüglich der Sattelzugmaschine wurde schließlich ein Gesamtgewicht von über 59.150 kg ermittelt. Da in Deutschland nur maximal 40.000 kg erlaubt sind, musste der Fahrer für die zu erwartende Geldbuße eine Sicherheitsleistung in Höhe von 4000 DKK (etwa 500 Euro) hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde bis zur Herstellung eines legalen Gesamtgewichtes untersagt.
Zuvor wurde durch die Polizeibeamten in Stadum der Fahrer eines Traktors einer Kontrolle unterzogen. Dieser führte einen „Anhänger“ in Form einer Walze mit. Diese entsprach allerdings nicht den gesetzlichen Vorschriften, da sie die höchstzulässige Breite von drei Metern überschritt. Weiter verfügte sie weder über Beleuchtungseinrichtungen und Fahrtrichtungsanzeiger noch über Warntafeln zur Kenntlichmachung der Überbreite. Die Kennzeichen des Traktors hatten im Laufe der Jahre ihre Farbe komplett verloren und waren nicht mehr lesbar. Zusätzlich hatte der Fahrer sein Fahrrad mit „Tüdelband“ auf der Walze befestigt. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Am Karfreitag fiel einer mobilen Videostreife ein BMW auf, der die Messbeamten mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholte und sich auf die K 24 in Richtung Mildstedt begab. Zwischen Mildstedt und Rantrum wurde der BMW im Bereich einer Baustelle mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h mit 150 km/h eingemessen. Bei dem Fahrzeugführer handelte es sich um einen 22-jährigen Nordfriesen. Diesen erwartet ein Bußgeld von 600 EUR, zwei Punkte sowie drei Monate Fahrverbot.
Außerdem fiel den Beamten auf der B5 in Richtung Hattstedt, Abfahrt Husum Süd ein Motorrad mit einem Kennzeichen auf, welches hochgeklappt und daher schlecht für die Videostreife zu erkennen war. Kurz vor Hattstedt beobachteten die Kollegen dann, dass der Fahrzeugführer das Kennzeichen während der Fahrt händisch herunterklappte, um es sichtbar zu machen, als ihm auf einer Abbiegespur ein Streifenwagen begegnete. Als das Einsatzfahrzeug nicht mehr zu sehen war, klappte der Fahrzeugführer das Kennzeichen erneut hoch, um bei möglichen Geschwindigkeitsmessungen unerkannt zu bleiben. Diese Verhaltensweise wurde per Videodokumentation gesichert. Der Fahrzeugführer konnte kurz darauf von den Beamten gestoppt werden. An der Kennzeichenhalterung war ein Scharnier verbaut, um das Kennzeichen flexibel herunter- und hochzuklappen. Gegen den Fahrzeugführer wird ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet.
Kurz vor Feierabend wurde die Videostreife in Stapel auf einen Kradfahrer aufmerksam, der augenscheinlich die Geschwindigkeit in einer 30-er Zone erheblich überschritt. Die Videostreife folgte daraufhin dem Motorrad bis zum Erfder Damm, wo der Fahrer seine Honda voll beschleunigte. Die Beamten führten eine erste Geschwindigkeitsmessung durch. Es stellte sich heraus, dass das Krad mit 171 km/h geführt wurde. Nach der Messung überholte der Kradfahrer noch drei vorausfahrende Fahrzeuge innerhalb eines Überholverbotes. Die Videostreife folgte ihm und führte eine zweite Messung durch, die eine Geschwindigkeit von 241 km/h ergab. Die Beamten sahen nun die Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer als zu groß an und versuchten das Fahrzeug zum Anhalten zu bewegen. Der Fahrer schien sich auf das Fahren mit der hohen Geschwindigkeit derart konzentrieren zu müssen, dass er die Anhaltesignale der Beamten nicht wahrnahm. Auch die Sondersignale Blaulicht und Martinshorn des zivilen Streifenwagens führten zu keiner Reaktion. Nachdem es den Anschein hatte, dass sich der Verkehrsteilnehmer einer Verkehrskontrolle entziehen könnte, hielt dieser wenige Kilometer später in einer Einmündung. Während der Verkehrskontrolle zeigte sich der 32-jährige Fahrzeugführer uneinsichtig hinsichtlich der mit dieser Überschreitung einhergehenden Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Dem Fahrzeugführer wird aufgrund der getroffenen Feststellungen ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, sodass dies zu einer Verdoppelung des Bußgeldsatzes führt. Auf diesen kommen daher 1200 EUR Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot zu.
Bei stationären Geschwindigkeitskontrollen wurden darüber hinaus 761 Verstöße festgestellt, davon 91 im Bußgeldbereich. Für Neun Fahrzeugführer werden die Geschwindigkeitsüberschreitungen zusätzlich ein Fahrverbot zur Folge haben.
An einer Kontrollstelle war der Präventionsbeitrag der Geschwindigkeitsmessung für die Kollegen regelrecht spürbar: Eine Mitarbeiterin einer Tankstelle, die sich in der Nähe eines Messpunktes befand, begab sich zur Kontrollstelle und teilte mit, dass ihr Telefon nicht mehr stillstehen würde. Diverse Bürger hätten sich bei ihr gemeldet, um sich darüber zu informieren, ob derzeit eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werde und fragten, wie schnell dort gefahren werden dürfe.
OTS Polizeidirektion Flensburg