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Verwirrung zu den Quarantäne-Regelungen: Stadt Flensburg klärt auf

Bildquelle: Shutterstock

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Verwirrung zu den Quarantäne-Regelungen: Stadt Flensburg klärt auf

 

Da es vielerlei Unstimmigkeiten und Verwirrung gibt rund um die (neuen) Quarantäne-Regelungen und was wann gilt, möchten wir am ersten Flensburger Fakten Freitag im Jahr 2022 diesbezüglich etwas Klarheit schaffen. Zunächst erklären wir die zentralen Begriffe und anschließend die Verfahren. Falls euch etwas fehlt oder ihr etwas wissen möchtet, schreibt uns gerne eine Direktnachricht oder in die Kommentare.

Begrifflichkeiten

Kontaktperson = Bei Kontakt zu einer durch PCR-Test nachweislich infizierten Person länger als 10 Minuten ohne Mund-Nasen-Schutz oder rote Risiko-Mitteilung in der Corona-Warn-App. Falls ihr diese noch nicht auf dem Handy haben solltet, empfehlen wir euch, dass aus praktischen Gründen nachzuholen.

Absonderung = Zustand des „Zuhausebleibens“. Wird in die beiden folgenden Begriffe untergliedert.

Quarantäne = Eigenständig als Kontaktperson von durch PCR-Test nachweislich infizierter Person. Dauer: 10 Tage und kann dann eigenständig (ohne Test oder Anruf vom/beim Gesundheitsamt) beendet werden.

Isolation = Vom Gesundheitsamt angeordnet bei positivem PCR-Test. Dauer: 14 Tage und wird *in jedem Fall* vom Gesundheitsamt per Anruf aufgehoben. Keine eigenständige Beendigung nach Ablauf der 14 Tage.

Wie hat eine Absonderung in Quarantäne und Isolation konkret auszusehen?

Grundsätzlich gilt: Keine Kontakte! Falls diese jedoch unabdingbar sind, dann nur mit Mund-Nasen-Schutz. Bei Auftreten von Symptomen meldet ihr euch direkt bei eurem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

Wann habe ich Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test?

Entweder bei positivem Schnelltest-Ergebnis (egal ob Selbsttest Zuhause, in der Schule oder an Teststation) oder als Kontaktperson. Dann wird eigenständig eine Teststation aufgesucht, an der ein PCR-Test möglich ist und dort mit entsprechendem Nachweis eine kostenlose Testung durchgeführt. Diese unterscheidet sich kaum von einem Schnelltest – die Probe wird allerdings zur Analyse ins Labor geschickt. Das dauert dann in der Regel 24 – 48 Stunden. Eine laufend aktualisierte Übersicht der Teststationen, an denen PCR-Tests möglich sind, findet ihr auf unserer Homepage: t1p.de/8aoox

Was muss ich machen, wenn mein PCR-Test positiv ist?

Umgehend in Isolation begeben und umgehend sämtliche Kontaktpersonen der letzten 2 Tage darüber informieren, sodass diese in Quarantäne gehen können. Das Labor informiert das Gesundheitsamt automatisch. Dieses nimmt dann Kontakt auf und spricht mit euch über das weitere Vorgehen. Grundsätzlich gilt nun: 14 Tage Isolation. Beendigung dieser erfolgt durch Anruf des Gesundheitsamts und nicht eigenständig.

Was muss ich als Kontaktperson machen?

Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung erhalten Kontaktpersonen von Infizierten keinen Anruf und kein Anschreiben des Gesundheitsamtes. Stattdessen werden sie von den nachweislich infizierten Personen eigenständig informiert oder erhalten eine Meldung über die Corona-Warn-App und begeben sich eigenständig in Quarantäne. Dauer: 10 Tage und kann dann eigenständig beendet werden. Keine Quarantäne bei Kontakt unter 10 Minuten oder mit Mund-Nasen-Schutz.

Kontaktpersonen, die nicht in Flensburg wohnen, wenden sich bitte an ihr eigenes Gesundheitsamt.

Bescheinigungen für Arbeitgeber o.ä.

Man erhält nach Ablauf der Isolation automatisch eine Bescheinigung hierüber. Für eine Bescheinigung über eine Quarantäne schreibt ihr eine Mail an corona@flensburg.de mit Angabe der Adresse, Telefonnummer, Name der infizierten Person und Datum des Kontakts.

Soweit zum Wesentlichen. Eine ausführlichere Beschreibung findet ihr – wie immer – auf unserer Homepage unter t1p.de/t49j.

Quelle: Stadt Flensburg

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