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Wegfall der letzten Corona-Schutzmaßnahmen am 08. April 2023
Noch bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen, um vulnerable Gruppen zu schützen.
Ab dem 8. April 2023 fallen die letzten Corona-Schutzmaßnahmen weg. Danach gilt:
- Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher keine FFP2-Maskenpflicht mehr.
- Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske nicht mehr verpflichtend.
Bitte achten Sie ggf. auf gesonderte Regelungen in Pflegeinrichtungen und Krankenhäusern.
Quelle: Bundesregierung