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Wegfall der Maskenpflicht in den Strandbereichen
Als vor zwei Wochen der Inzidenzwert für Flensburg an der 200er Grenze lag, wurde die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen erforderlich. Nachdem die Inzidenzzahl seit Tagen stabil deutlich unterhalb der 200 liegt, können einige Maßnahmen wieder angepasst werden.
Für die Flensburger Strände Ostseebad und Solitüde wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wieder aufgehoben.
Außerdem wird das Ende der Maskenpflicht außer im Bereich des ZOBs und des Bahnhofvorplatzes abends auf 22:00 Uhr vorgezogen.
1. In den folgenden öffentlich zugänglichen Bereichen ist das Tragen einer MundNasen-Bedeckung gemäß § 2a Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung
des Coronavirus SARS-CoV-2, ersatzverkündet am 22.01.2021, verpflichtend:
a. in der Zeit von 6.00 Uhr – 24.00 Uhr
ZOB (Süderhofenden zwischen Rathausstraße und Nikolaistraße)
Bahnhofsvorplatz (zwischen Bahnhofstraße und Mühlendamm)
b. in der Zeit von 6.00 Uhr – 22.00 Uhr
Fußgängerzone der Innenstadt mit folgenden Straßenzügen:
– Dr.-Todsen-Straße
– Rote Straße
– Angelburger Straße (zwischen Holm und Süderhofenden)
– Südermarkt
– Holm
– Nikolaistraße
– Rathausstraße (im Übergang zwischen Holm und Großer Straße)
– Große Straße
– Nordermarkt
– Norderstraße
– Schiffbrückstraße
– Willy-Brandt-Platz
– Neustadt
c. In der Zeit von 6.00 Uhr – 22.00 Uhr
Hafenbereich mit folgenden Straßenzügen:
– Norderhofenden
– Hafenspitze
– Am Kanalschuppen
– Ballastkai (bis zur Einmündung Am Industriehafen)
d. In der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr
Stadtteilzentrum Mürwik mit folgenden Straßenzügen
– Fördestraße zwischen Haus Nr. 68 und 80
– Marrensdamm zwischen Einmündung Friedheim und Einmündung
– Kleine Lücke
– Friedheim zwischen Einmündung Fördestraße und Hausnr. 10
e. In der Zeit von 6.00 Uhr – 22.00 Uhr
Stadtteilzentrum Engelsby mit folgenden Straßenzügen:
– Mozartstraße zwischen Einmündung Osttangente und Einmündung
Brahmsstraße
– Engelsbyer Straße zwischen Einmündung Mozartstraße und Einmündung
Neuer Weg
Den kompletten Inhalt der neuen Allgemeinverfügung können Sie hier einsehen: