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Warnmeldung: Vier Drogentote nach Fentanyl-Missbrauch in einem Jahr

Bildquelle: Symbolbild Kriminalpolizei | presseportal.de

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Warnmeldung: Vier Drogentote nach Fentanyl-Missbrauch in einem Jahr

Im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Schleswig kam es im Zeitraum von Januar 2019 bis Januar 2020 zu vier Todesfällen von drogenabhängigen Männern im Alter von 23 bis 40 Jahren. Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass alle Verstorbenen kurz vor ihrem Tod den Wirkstoff Fentanyl konsumiert hatten.

Bei dem Betäubungsmittel handelt es sich um ein medizinisches Schmerzmittel, welches bis zu ca. 100-mal stärker wirkt als Morphium. Die Verordnung darf nur durch Ärzte mit einem Betäubungsmittelrezept erfolgen. Es untersteht dem Betäubungsmittelgesetz. Für die Aufbewahrung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen gelten strenge Regeln und Nachweispflichten. Das synthetisch hergestellte Opioid wird in der Schmerztherapie bei schweren Erkrankungen als Pflaster verabreicht, so dass der Wirkstoff kontrolliert durch die Haut aufgenommen werden kann. Außerdem findet Fentanyl in der Anästhesie Anwendung.

Drogenabhängige nutzen den Wirkstoff als Ersatz für Heroin und sonstige Opioide. Der Konsum von Fentanyl in bereits kleinsten Mengen ist hochgefährlich und kann bei einer missbräuchlichen Verwendung zu einer lebensbedrohlichen Vergiftung (Überdosis) des Konsumenten führen.

Die vier Drogentoten in Schleswig und im Schleswiger Umland verschafften sich nach bisherigen Ermittlungen illegal Fentanyl-Pflaster. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der illegalen Abgabe von Betäubungsmitteln und des dadurch leichtfertig verursachten Todes wurden in allen vier Fällen eingeleitet.

Die Polizei warnt dringend davor, Fentanyl anders als ärztlich verordnet zu verwenden. Es kann – insbesondere auch bei gleichzeitiger Einnahme anderer medizinisch wirksamer Substanzen – akute Lebensgefahr bestehen!

Um ein „Ärztehopping“ der Drogenkonsumenten zu erkennen und zu vermeiden, sind Ärzte zur gründlichen Überprüfung und Untersuchung dieser Patienten angehalten. Insbesondere sollen sie Vorbefunde anderer Ärzte einzuholen.

OTS Polizeidirektion Flensburg

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