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Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

Bildquellenangabe: Bernd Kasper | www.pixelio.de

Leben

Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

Mit einer Mehrheit von 459 zu 89 Stimmen hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Masern-Impfpflicht zugestimmt.

Mit dem sogenannten Masernschutzgesetz will Bundesgesundheitsminister Spahn die Masern effektiver bekämpfen und die Impfquoten erhöhen. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.

Was bedeutet das?

Eltern müssen zukünftig nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft wurden, bevor sie sie in einer Kindertagesstätte oder Schule anmelden.

Mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro sollen Eltern belegt werden, die eine Impfung verweigern.

Darüber hinaus droht der Ausschluss aus der Kindertagesstätte. Auch Erzieherinnen und Erzieher, Lehrer, Tagesmütter, sowie medizinisches Personal von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften, werden zur Masernimpfung verpflichtet. Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen. Spahn verwies zudem auf die Möglichkeit, dass sich auch Erwachsene gegen Masern impfen lassen, beispielsweise beim Kinderarzt, wenn die Eltern ihre Kinder ohnehin impfen ließen. Das lasse sich problemlos bei den Krankenkassen abrechnen.

Es gibt immer wieder Entscheidungen, die ein Teil der Bevölkerung ablehnt. Dies gilt auch für die Impfpflicht. Manche werden sich noch an die Endlosdiskussionen erinnern, als die Anschnallpflicht im Auto 1976 eingeführt wurde. Was für hitzige Debatten. Und heute? Heute ist die Gurtpflicht selbstverständlich geworden und unzähligen Menschen wurde dadurch das Leben gerettet. 

Impfen gehört nicht in den Bereich persönlicher Entscheidungen.

Medizinische Bedenken oder anderen Beweggründe, dürfen nicht über das Wohl der eigenen Kinder gestellt werden. Die Impfung ist vielmehr die vernünftige Wahrnehmung medizinischer und wissenschaftlicher Empfehlungen. Eine der schlimmsten Erkrankungen, die das Masern-Virus auslösen kann, ist die Hirnhautentzündung. Sie kann zu schweren Gehirnschäden und geistigen Behinderungen führen. Studien belegen, dass so gut wie jeder nicht geimpfte Mensch Masern bekommt, wenn er Kontakt zu einem Erkrankten oder einer Erkrankten hat. Schwere Nebenwirkungen nach einer Impfung sind eher selten und stehen in keinem Verhältnis zu dem gesundheitlichen Risiko bei Impfgegnern.

Die Impfpflicht gegen Masern ist begrüßenswert und sollte selbstverständlich sein!

Text: Fräulein H.

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