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Das Geflügelpestpestgeschehen bei Wildvögeln hat auch den Kreis Schleswig-Flensburg erreicht

Bildquelle: Shutterstock

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Das Geflügelpestpestgeschehen bei Wildvögeln hat auch den Kreis Schleswig-Flensburg erreicht

Wie der Leiter des Kreisveterinäramtes in Schleswig, Dr. Volker Jaritz, mitteilt, ist nun durch das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auch bei zwei tot aufgefundenen Wildvögeln in Harrislee und am Südensee bei Sörup das hochpathogene Geflügelpestvirus nachgewiesen worden. In Schleswig-Holstein hat es seit Oktober über 100 positive Befunde bei Wildvögeln und drei Einträge auch beim Hausgeflügel gegeben.

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel.

Vor diesem Hintergrund weist Dr. Jaritz alle Geflügelhalter darauf hin, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen stringent einzuhalten und konsequent umzusetzen. Geflügel soll nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Der direkte Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln, z.B. auf Wasserflächen wie Teichen, ist zu vermeiden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sämtliche Geflügelhaltungen sind beim Veterinäramt anzumelden.

Bürger*innen werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln den jeweiligen Ordnungsämtern zu melden, damit das Einsammeln und eine Beprobung in Absprache mit dem Veterinäramt erfolgen kann. Von einem Aufstallungsgebot, das in einigen Kreisen in Schleswig-Holstein bereits verfügt wurde, möchte Dr. Jaritz zum jetzigen Zeitpunkt noch absehen.

Quelle: Kreis Schleswig-Flensburg

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