Leben
Das Neun-Euro-Ticket kommt!
Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesminister für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegte Formulierungshilfe für die Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung, die nun in die parlamentarischen Beratungen geht, sollen die Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um insgesamt 3,7 Milliarden Euro erhöht werden. Damit soll sowohl die Umsetzung des „9 für 90-Ticket“ finanziert als auch der Beitrag des Bundes am Ausgleich der pandemiebedingten Fahrgeldeinnahmeausfälle der ÖPNV-Verkehrsunternehmen ermöglicht werden.
Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:
Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger angesichts der stark gestiegenen Energiekosten mit einem deutlich verbilligten ÖPNV-Ticket unmittelbar entlasten, Anreize zum Energiesparen setzen und die Nutzung des ÖPNV langfristig attraktiver machen. Der Bund übernimmt mit 2,5 Milliarden Euro die Kosten für die Umsetzung des Tickets. Auch was die pandemiebedingten Einnahmeausfälle im ÖPNV angeht, bleibt der Bund an der Seite der Länder und trägt die Hälfte der entstehenden Schäden. Wir werden in den 90 Tagen genau beobachten, welche Auswirkungen vergünstigte Tickets auf das Nutzerverhalten haben. Die Ergebnisse werden in die weiteren Arbeiten einfließen, um den ÖPNV auch langfristig zu verbessern.
Weiterer Zeitplan:
- 27. April 2022: Kabinettbeschluss zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
- 19. Mai 2022: 2./3. Lesung Bundestag
- 20. Mai 2022: Bundesrat
Im folgenden FAQ finden Sie den aktuellen Stand der geplanten Ausgestaltung des Tickets durch die Länder und die Verkehrsunternehmen.
Was genau heißt 9 für 90?
Ab dem 1. Juni 2022 wird ein stark verbilligtes ÖPNV-Ticket für 9 Euro pro Kalendermonat in Deutschland angeboten.
Wo gilt das Ticket?
Das Ticket gilt deutschlandweit in Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Ausgenommen sind der Fernverkehr der DB AG, also z.B. ICE, IC, EC sowie die Flix-Züge und Busse.
Wo bekomme ich das Ticket?
Die Verkehrsunternehmen arbeiten an der Umstellung der Vertriebswege. Es ist derzeit auch eine gemeinsame Online-Plattform geplant, über die das Ticket digital gebucht werden kann. Darüber hinaus wird das Ticket im Sinne der Daseinsvorsorge auch über klassische Vertriebswege wie Automaten und Schalter angeboten.
Was ist mit meinem Abo?
Abo-Kundinnen und Kunden profitieren in besonderem Maße. Ihr Abo wird automatisch durch das Verkehrsunternehmen auf 9 Euro abgesenkt oder der Differenzbetrag in den Folgemonaten ausgeglichen. Gleichzeitig bleiben alle Abo-Vorteile im jeweils geltenden Verkehrsverbund bzw. Verkehrsunternehmen erhalten.
Was gilt für Semestertickets, Jobtickets, 9-Uhr-Abos etc?
Auch für diese Tickets arbeiten die Verkehrsunternehmen an der Erstattung für den Zeitraum Juni bis August.
Kann ich ein Fahrrad mitnehmen?
Wenn ein bestehendes Abo die Fahrradmitnahme vorsieht, bleibt dieser Vorteil im jeweiligen Geltungsbereich weiter bestehen. Ist die Fahrradmitnahme nicht Teil des bestehenden Abos oder handelt es sich um einen Neukunden, muss die Fahrradmitnahme regulär dazu gebucht werden.
Wäre eine Verschiebung der Einführung des Tickets auf einen Zeitpunkt nach den Sommerferien nicht sinnvoller gewesen?
Nein. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger schnell entlasten.
Ist bei einem deutschlandweiten Geltungsbereich nicht mit einer Überlastung der Züge zu rechnen?
Der bundesweite Geltungsbereich ist von den für den ÖPNV zuständigen Bundesländern eingebracht worden, um eine zügige und kundengerechte Umsetzung der Maßnahme sicherzustellen. Der Bund geht davon aus, dass die Verkehre entsprechend organisiert werden.
Wie wird das finanziert?
Die Regionalisierungsmittel werden so erhöht, dass die Länder in die Lage versetzt werden, das „9 für 90“-Ticket umzusetzen. Die Mittel werden über das Regionalisierungsgesetz bereitgestellt. Die Summe der Mittel für drei Monate in Höhe von 2,5 Milliarden Euro ergibt sich aus der Prognose der entfallenen Ticketeinnahmen der Länder für 2022.
Wie verhält es sich mit dem Ausgleich pandemiebedingter Einnahmeverluste durch den Bund?
Insgesamt ist im Jahr 2022 mit pandemiebedingten Fahrgeldeinnahmeausfällen von voraussichtlich um 3,2 Milliarden Euro zu rechnen. Auch hier steht der Bund zu seiner Zusage, die pandemiebedingten Einnahmeverluste zur Hälfte auszugleichen. Im Gesetz sind dazu als Richtwert 1,2 Milliarden Euro vorgesehen. Letztlich wurde hier aber zwischen Bund und Ländern eine sogenannte „Spitzabrechnung“ vereinbart. D.h. nach Abrechnung und Prüfung wird zum 30. Juni 2024 die tatsächliche Differenz ausgeglichen.
Wie unterstützt der Bund die Verkehrsunternehmen bei kriegsbedingten Energiepreissteigerungen?
Neben dem „9 für 90“-Ticket sind im Entlastungspaket der Bundesregierung weitere Maßnahmen vorgesehen, von denen auch die Verkehrsunternehmen direkt profitieren. Dazu zählen u.a. die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, aber auch der vorzeitige Wegfall der EEG-Umlage.
Wie steht es um die langfristige Erhöhung der Regionalisierungsmittel?
Auf Vorschlag von Herrn Bundesminister Dr. Wissing wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Ausbau- und Modernisierungspaktes für den ÖPNV eingesetzt, um den ÖPNV auch langfristig zu verbessern. In dieser Arbeitsgruppe unter paritätischer Leitung des VMK-Vorsitzlandes und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sollen die Themen Mindeststandards, Qualitätskriterien, Erreichbarkeit, Attraktivitätssteigerung, Digitalisierung, Vernetzung und Tarife sowie Kapazitätsverbesserungen erörtert und dazu Vorschläge entwickelt werden. Bis zur Verkehrsministerkonferenz im Herbst soll ein Ausbau- und Modernisierungspakt erarbeitet und beschlossen werden. Damit haben wir nicht nur die Chance, die Finanzierung des ÖPNV langfristig auf solide Füße zu stellen, sondern vor allem die Möglichkeit, den ÖPNV für alle Bürgerinnen und Bürger deutlich komfortabler und attraktiver zu machen.
Quelle: Bundesverkehrsministerium