Leben
Dauerhafte Sicherstellung der Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg
Gesundheitscampus Peelwatt
Der Runde Tisch, der auf Beschluss der Ratsversammlung über die Sicherung von Schwangerschaftsabbruchsmöglichkeiten in Flensburg beraten sollte, legt jetzt einen Vorschlag vor. Darüber wird am Montag im Sozial- und Gesundheitsausschuss informiert.
Teilnehmende am Runden Tisch waren neben der Oberbürgermeisterin und dem Stadtpräsidenten, die Gleichstellungsbeauftragten aus Stadt und Kreis, Vertreter*innen der beiden Krankenhäuser, des Sozialministeriums und der Pro Familia.
Erörtert wurden Hintergründe, Beweggründe und Möglichkeiten, die abschließend von allen mit dem getragen werden können.
Ergebnis des Runden Tisches ist das nachstehende Konzept und der Wunsch, nun eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einzusetzen unter Federführung der Verwaltungsspitze, um bis 2023 die Strukturen aufzubauen und umzusetzen, die für die Schaffung der Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungsregelung auf dem zukünftigen Gesundheitscampus Peelwatt in Flensburg notwendig sind.
Konzept zur Sicherstellung der Möglichkeit für Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg
Die Stadt Flensburg sichert als Gewährleistungsträgerin die Möglichkeit zur Durchführung von sozialindizierten ambulanten Schwangerschaftsabbrüchen auf dem Peelwatt zu. Dazu entwickelt die Stadt Flensburg eine dauerhafte kommunale Lösung. Ein/e bei der Stadt Flensburg angestellte/r Fachärztin/Facharzt gewährleistet sodann das Angebot der Schwangerschaftsabbrüche.
Die Träger des neuen Malteser-Diako-Klinikums gewährleisten die medizinisch indizierte stationäre Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg.
Die Stadt Flensburg setzt eine Arbeitsgruppe ein, die beauftragt wird, entsprechende Strukturen aufzubauen, damit ab 2023 eine Umsetzung gewährleistet ist. Auftrag an die Arbeitsgruppe ist, ein dauerhaftes Angebot unter Sicherung der Qualitätsstandards zu schaffen für Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung.
Ausgangssituation:
Die UNO bestätigte 2004 das zentrale Menschenrecht auf Familienplanung. „Mit überwältigender Mehrheit hat die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen das Menschenrecht auf Gesundheit, einschließlich des Rechts auf Aufklärung und Verhütung, bestätigt, dass jedem Menschen das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung zuspricht.“
Nach § 13 Schwangerschaftskonfliktgesetz sind die Länder zur Vorhaltung und Sicherstellung eines ausreichenden Angebots ambulanter und stationärer Einrichtung zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen verpflichtet.
Die IPPF-Charta von 1995 (International Planned Parenthood Federation) zu sexuellen und reproduktiven Rechten benennt u.a. „ das Recht zu entscheiden, ob und wann die Geburt eigener Kinder gewünscht ist. „Sexualität ist ein wesentlicher Teil der Persönlichkeit jedes Menschen. Aus diesem Grundsatz müssen positive Rahmenbedingungen geschaffen werden, innerhalb derer jeder Mensch alle sexuellen Rechte als Teil seiner Entwicklung in Anspruch nehmen kann.“
Flensburg ist 2019 der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern beigetreten: In Artikel 14 wird das Recht aller Menschen auf den Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten und medizinischen Behandlungen sowie entsprechenden Informationen anerkannt.
In einer Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wird das Recht der Frau benannt: „dass ihre körperliche Integrität respektiert wird und sie über den eigenen Körper selbst bestimmen kann. Sie sollte die Möglichkeit haben, dieses Recht tatsächlich umzusetzen.“
In Flensburg wurde zur Wahrung der Grundversorgung von Schwangerschaftsabbrüchen 1995 ein Vertrag zwischen der Stadt Flensburg und der Diako zur Überleitung der Städtischen Klinik in die Trägerschaft der DIAKO geschlossen, der die Sicherstellung eines weiteren klinischen Versorgungsangebotes von Schwangerschaftsabbrüchen beinhaltet.
Mit dem Zusammenschluss der Diakonissenanstalt mit dem St. Franziskus Hospital zum neuen Malteser-Diako-Klinikum gilt es, die Grundversorgung der Schwangerschaftsabbrüche neu zu regeln.
Niedergelassene Frauenärzte in fünf Einzel- oder Gemeinschaftspraxen in Flensburg nehmen Schwangerschaftsabbrüche in der Region vor.
In einer Resolution der Ratsversammlung Flensburg aus Dezember 2019 heißt es: „Die Flensburger Ratsversammlung erwartet, dass für das derzeit im Diakonissenkrankenhaus bestehende Angebot zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches ein adäquater klinischer Ersatz im Bereich Peelwatt in Flensburg gewährleistet wird. Schwangerschaftsabbrüche auch bei sozialer Indikation müssen unter klinischer Betreuung möglich bleiben.“
In einem Beschluss des Hauptausschusses vom 30.09.2020 unterstützt die Flensburger Politik die Aufrechterhaltung des Sicherstellungsauftrages zu Schwangerschaftsabbrüchen und die Umsetzung des daraus resultierenden Versorgungsauftrages.
Das geplante Zentralkrankenhaus und die damit verbundenen ambulanten und stationären Angebote auf dem zukünftigen Gesundheitscampus werden in Flensburg als Oberzentrum im Norden Schleswig-Holsteins einen medizinischen Versorgungsauftrag erfüllen, der weit über die Stadtgrenze hinaus in die benachbarten Kreise geht. Im Rahmen dieser für den Gesundheitsstandort Flensburg sehr positiven Entwicklung sehen wir es als große Chance an, medizinische Angebote auszubauen und den Gesundheitsstandort zu stärken. Dies mit einer dauerhaft gesicherten Möglichkeit für Schwangerschaftsabbrüche einhergehen zu lassen, ist unser gemeinsames Ziel.
Quelle: Presseservice Stadt Flensburg