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Durchsuchungen in CBD-Shops – Handel mit Cannabisblüten ist nicht erlaubt

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Durchsuchungen in CBD-Shops – Handel mit Cannabisblüten ist nicht erlaubt

Die Kriminalpolizei Flensburg hat am Mittwoch (10.05.2023) zwei Geschäfte im Raum Flensburg durchsucht, die mit sogenannten CBD-Blüten handeln. Entgegen der verbreiteten Meinung, ist der Verkauf von Cannabisblüten und anderen Teilen der Cannabispflanze mit einem Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC-Gehalt) von unter 0,2 % an Konsumenten nicht erlaubt. Erlaubt ist lediglich der Verkehr zu gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken, sofern ein Missbrauch zur Rauschzwecken auszuschließen ist.

Bei einem Verkauf der CBD-Cannabisblüten an den Endverbraucher können Händler einen Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausschließen, da sie keine Kontrolle darüber haben, was der Verbraucher mit dem Produkt macht, sobald er den Laden verlässt. Eine einfache Beschriftung, dass das Produkt nicht konsumiert werden darf, reicht nicht aus.

Es wurden Ermittlungsverfahren gegen die Händler wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln eingeleitet. Bei den Durchsuchungen wurden ca. 11 Kg Cannabis in Form von Blüten und Platten sichergestellt.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Rechtslage und das vom Bundesgerichtshof bestätigte Verbot hin, das möglicherweise nicht allen bekannt ist. Das gilt ebenfalls für kleinere Verkaufsstellen wie beispielsweise Kioske oder Tankstellen. Bei festgestellten Verstößen werden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

OTS Polizeidirektion Flensburg

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