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Polizeilicher Bodycam-Einsatz soll in Zukunft auch in Wohnungen möglich sein

Bildquelle: Shutterstock

Regionales

Polizeilicher Bodycam-Einsatz soll in Zukunft auch in Wohnungen möglich sein

Die Landesregierung hat heute (9. Mai 2023) dem Gesetzentwurf von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack zur Ermöglichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen nach § 184a LVwG zugestimmt. Dazu sagte die Innenministerin im Anschluss an die Kabinettssitzung: „Gerade häusliche Gewalt ist sehr häufig ein Grund für Polizeieinsätze in Wohnungen. In diesen Situationen mit hohem Konfliktpotential werden Bodycams den Schutz aller Beteiligten erhöhen.

Polizistinnen und Polizisten können bereits jetzt bei Einsätzen sogenannte Bodycams am Körper tragen und unter bestimmten Voraussetzungen Situationen filmen. Der Einsatz hat sich in der Praxis bewährt: Bodycams schützen sowohl Polizistinnen und Polizisten als auch Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt und unzutreffenden Anschuldigungen. Die Polizei in Schleswig-Holstein durfte aber bislang keine Bodycams in Wohnungen einsetzen, obwohl dort besondere Gefahrensituationen vorherrschen und es dort vermehrt zu Eskalationen kommen kann. An öffentlich zugänglichen Orten war der Einsatz der Bodycam bislang zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit erlaubt. Das soll sich künftig ändern.

Ich freue mich sehr, dass wir den Weg freigemacht haben, die deeskalierende Wirkung der Bodycam vor allem in Wohnungen nutzen zu können„, sagte Sütterlin-Waack. Darüber hinaus sei wichtig, dass der Kreis der geschützten Rechtsgüter insgesamt erweitert wurde. „Ich begrüße dabei insbesondere„, so die Ministerin weiter, „dass sich der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zukünftig im Gesetz wiederfindet.

Der Gesetzentwurf erlaubt künftig den Einsatz in Wohnungen und im öffentlichen Raum zum Schutz vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder für die sexuelle Selbstbestimmung. Mit aufgenommen werden auch Regelungen bei Gefahr im Verzug und der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung. Nun muss der Landtag beraten und den Gesetzentwurf verabschieden. Das Gesetz soll voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Quelle: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

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