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E-Scooter- Fahrer betrunken unterwegs

Bildquellenangabe: Polizeidirektion Flensburg Facebook

Regionales

E-Scooter- Fahrer betrunken unterwegs

Donnerstagabend, 23.01.20, gegen 18:00h, führte das Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Nord aus Schleswig eine Verkehrskontrolle in der Neustadt in Flensburg durch.

Währenddessen fiel ihnen ein E-Scooter Fahrer auf, den sie kontrollierten. Bei dem Mann konnten sie deutlichen Atemalkohol feststellen. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,2 Promille.

Zur Beweissicherung wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Der 43- Jährige hat sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu verantworten.

Der 43-Jährige gab, an, dass er nicht viel über die Voraussetzungen zum Führen von E-Scootern wisse. Um ihm und anderen Nutzern künftige Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu ersparen, werden an dieser Stelle nochmal die wichtigsten Informationen genannt.

Ein E-Scooter benötigt:

  • eine gültige Haftpflichtversicherung
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • lichttechnische Einrichtungen wie bei einem Fahrrad
  • eine helltönende Glocke oder Hupe
  • eine Betriebserlaubnis

Es gelten folgend Regeln für E-Scooterfahrer:

  • Mindestalter von 14 Jahren
  • Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang
  • Auf Fußwegen und in Fußgängerzonen darf nicht gefahren werden
  • Es dürfen keine Anhänger am E-Scooter angebracht werden
  • Es gelten die Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen
  • Die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung ist
    verboten
  • Richtungswechsel sind mit Blinkern, ggf. mit deutlichen
    Handzeichen anzuzeigen

OTS Polizeidirektion Flensburg

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