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Entwaffnung der Reichsbürgerszene in Schleswig-Holstein

Bildquelle: Shutterstock

Nachrichten

Entwaffnung der Reichsbürgerszene in Schleswig-Holstein

Der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein beobachtet die Reichsbürger-Szene im Land seit Jahren genau und hat die Entwicklung der Szene ständig und umfassend im Blick.

Die jüngsten Verhaftungen von mutmaßlichen Reichsbürgerinnen und Reichsbürgern in einer ganzen Reihe von Bundesländern aufgrund von möglichen Umsturzplänen haben deutlich gezeigt, dass wir diese Szene nicht unterschätzen dürfen. Auch wenn Schleswig-Holstein nicht betroffen war, tun wir dies bei uns im Land selbstverständlich auch nicht. Ganz im Gegenteil„, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

In Schleswig-Holstein ist die Zahl der Menschen, die der Verfassungsschutz dieser Gruppierung zurechnet, auch in diesem Jahr weiter angestiegen. Im Verfassungsschutzbericht 2021 war von 480 Personen die Rede. Diese Zahl hat sich, nach bisherigen Erkenntnissen, in diesem Jahr bislang um rund ein Drittel erhöht.

Diese Entwicklung müssen wir als Landesregierung ernst nehmen und wir werden weiter konsequent dagegen vorgehen„, so die Innenministerin. Die Zahl der Menschen, die diesem Personenkreis zugerechnet wird, steigt – aber konsequentes Vorgehen der zuständigen Behörden in den vergangenen Jahren zeigt in einem wichtigen Punkt eine deutliche Wirkung: Bei der Be- beziehungsweise Entwaffnung. Nach den aktuellen Erkenntnissen des Verfassungsschutzes wurden bislang 25 Reichsbürgerinnen und Reichsbürgern die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen und ein Waffenverbot ausgesprochen. In drei weiteren Fällen haben Reichsbürgerinnen und Reichsbürger ihre waffenrechtliche Erlaubnis freiwillig zurückgegeben. „Der Verfassungsschutz ist also keineswegs blind„, sagte Sütterlin-Waack.

Von je her sieht das Verfahren so aus: Sobald feststeht, dass eine Person der Reichsbürgerszene angehört, fragt der Verfassungsschutz im Nationalen Waffenregister nach, ob diese Person eine waffenrechtliche Erlaubnis hat. „Der Verfassungsschutz weiß also von Anfang an, mit wem er es hier zu tun hat„, sagte Sütterlin-Waack. Er ist damit in der Lage, seine gesetzliche Kernaufgabe wahrzunehmen und die Landesregierung sowie andere zuständige Stellen über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterrichten. „In diesem zentralen Punkt gab es nie ein Erkenntnisdefizit„, sagte die Ministerin. Darüber hinaus prüfen die zuständigen Waffenbehörden regelmäßig, ob nach den Vorschriften des Waffengesetzes des Bundes die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen werden können. Die Verfassungsschutzbehörde unterstützt dabei die Waffenbehörden, indem sie im Rahmen ihres Auftrags und ihrer gesetzlichen Möglichkeiten entsprechende Erkenntnisse an die Waffenbehörden übermittelt. Um das Verfahren der Rückmeldungen über Waffenentzüge noch stärker zu systematisieren, enthält diese Übermittlung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes an die kommunalen Waffenbehörden ab sofort die Aufforderung, den Ausgang des waffenrechtlichen Verfahrens dem Verfassungsschutz unverzüglich mitzuteilen.

Quelle: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

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