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Geflügelpest in Tierhaltung bestätigt: Sperrgebiet erweitert

Bildquelle: Shutterstock

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Geflügelpest in Tierhaltung bestätigt: Sperrgebiet erweitert

In der Gemeinde Markerup im Kreis Schleswig-Flensburg ist am vergangenen Freitag (15. Juli 2022) die Geflügelpest des Subtyps H5N1 in einer Geflügelhaltung mit rund 12.500 Gänsen und Masthähnchen festgestellt worden. Ebenfalls war ein weiterer Betrieb mit rund 5.600 Gänsen betroffen. Auch für diesen Betrieb hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) heute eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus bestätigt.

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat daher den Sperrbezirk sowie das Beobachtungsgebiet erweitert. Die Gemeinden Wees, Munkbrarup und Ringsberg (Amt Langballig) gehören nun ganz oder teilweise zur Schutzzone (Sperrgebiet). Darüber hinaus wurde das gesamte Stadtgebiet Flensburgs Teil der Überwachungszone (Beobachtungsgebiet).

Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung ist auf der Kreis-Homepage unter www.schleswig-flensburg.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.

Zur amtlichen Bekanntmachung 

Sperrbezirk (Schutzzone)

Sperrbezirk (Schutzzone)

In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt und darf vorübergehend nicht verbracht werden. Alle Geflügelbestände im Sperrbezirk werden amtstierärztlich untersucht (klinische Untersuchung und ggf. Probennahme). Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).

Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelbestände dort anzeigen. Bürger*innen können sich bei Fragen an das Veterinäramt telefonisch unter 04621 9615-0 oder per E-Mail an vetamt@schleswig-flensburg.de.

Quelle: Kreis Schleswig-Flensburg

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