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Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

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Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen rund 1,3 Millionen Grundstücke in Schleswig-Holstein neu bewertet werden. Seit dem 1. Juli läuft die Frist für die Erklärungsabgabe für Grundbesitz. Nach einem Monat hat Staatssekretärin Dr. Silke Torp heute ein Zwischenfazit gezogen und weitere Maßnahmen zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe vorgestellt. Insgesamt sind bislang 111.087 Erklärungen abgegeben worden, davon 93.152 über ELSTER. Somit sind bereits rund 7,2 Prozent aller in Schleswig-Holstein abzugebenden Erklärungen über ELSTER eingegangen. Bundesweit liegt der Durchschnitt aller bereits über ELSTER abgegebene Erklärungen ebenfalls bei rund 7,2 Prozent.

Die Neuberechnung der Grundsteuer ist bundesweit eine der größten Steuerrechtsreformen der vergangenen Jahrzehnte. Das ist für alle Beteiligten ein Kraftakt. Wir liegen bei den abgegebenen Erklärungen derzeit im Bundesdurchschnitt. Das spornt uns an, den Prozess weiterhin eng zu begleiten. Unsere Beschäftigten in den Finanzämtern leisten Außerordentliches. Gerade zu der kompetenten Beratung vor Ort bekommen wir viel positives Feedback. Dass es bei einer so umfassenden Reform auch Nachsteuerungsbedarf gibt, ist nicht ungewöhnlich. Deshalb machen wir zusätzliche zielgerichtete Unterstützungsangebote. Zentral ist dabei der neu eingerichtet Rückruf-Service, der seit dem 1.8. in Anspruch genommen werden kann„, sagte Staatssekretärin Dr. Silke Torp.

Über die Webseite www.schleswig-holstein.de/grundsteuer können Eigentümerinnen und Eigentümer seit Montag unkompliziert einen Wunschtermin für ein Telefonat mit ihrem Finanzamt buchen. Dafür wählen sie das jeweilige Finanzamt und dann den gewünschten Zeitraum aus, zu dem sie angerufen werden möchten. Zunächst werden 20.000 Termine vorgehalten.

Darüber hinaus hat das Finanzministerium eine Klick-Anleitung für ELSTER erstellt, mit der Schritt für Schritt durch die Erklärungsabgabe geführt wird. Zudem wird es einen Erklärfilm für die Bedienung von ELSTER speziell für Schleswig-Holstein geben. Auch für das Ausfüllen des Papiervordrucks wird eine Anleitung erstellt. Diese soll in den Ämtern ausgelegt werden.

Es ist mir wichtig, dass wir als Finanzverwaltung unsere Bürgerinnen und Bürger bei der Erklärungsabgabe bestmöglich unterstützen. Hier danke ich allen Beschäftigten in den Finanzämtern für den bislang gezeigten Einsatz. Mir ist bewusst, dass die Erklärungspflicht auch für die Eigentümerinnen und Eigentümer mit Aufwand verbunden ist. Deshalb ist es mir ein Anliegen, mich an dieser Stelle auch bei ihnen für das Verständnis, die konstruktive Kritik, aber auch die vielen positiven Rückmeldungen zu bedanken„, so Torp.

Übersicht der Hilfsangebote zur Grundsteuererklärung

Grundsteuer-Webseite: www.schleswig-holstein.de/grundsteuer

Mit Informationen zu:

  • Erklärungsabgabe
  • Formularen
  • Begriffserklärungen
  • Kontaktmöglichkeiten
  • Terminbuchung Finanzämter (persönlich oder Rückruftermin)
  • Erklärungen wo finde ich die notwendigen Angaben?
  • FAQ und aktuelle Hinweise

Downloads, Verlinkungen, Videos

  • Download Grundsteuer Formulare
  • Download Schritt-für-Schritt-Anleitung „Erklärungsabgabe für Einfamilienhaus mit Elster“
  • Download Schritt-für-Schritt-Anleitung „Erklärungsabgabe für Eigentumswohnung mit Elster“
  • Verlinkung zum Bodenrichtwertportal
  • Download Anleitung Bodenrichtwertportal
  • Verlinkung zum Ertragsmesszahlenportal für land- und forstwirtschaftliche Flächen
  • Kontaktdaten aller Finanzämter
  • Terminbuchung bei allen Finanzämtern

Möglichkeiten der Erklärungsabgabe

Voll-Digital

Erklärungsabgabe per ELSTER oder vereinfachte Abgabemöglichkeit über
Grundsteuererklärung für Privateigentum (grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de) (Service des Bundes, deckt einfache Privat-Sachverhalte ab)

Halb-digital

Download der Formulare und Ausfüllen am Computer, Ausdruck und Versenden ans Finanzamt

Manuell

Abholen der Formulare im Finanzamt und händisches Ausfüllen. Die Papiervordrucke
sind auch in vielen Stadt-oder Gemeindeverwaltungen erhältlich.

Hilfsangebote im Überblick

  • Rückrufservice der Finanzämter
  • Hotline: Telefon-Auskünfte ohne Terminvereinbarung
  • Persönlicher Termin im Finanzamt
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung Grundsteuererklärung mit Elster für Einfamilienhäuser
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung Grundsteuererklärung mit Elster für Eigentumswohnungen
  • Anleitung für das Bodenrichtwertportal
  • Info-Faltblatt Grundsteuer
  • Info-Anschreiben mit persönlichen Informationen, z.B. Steuernummer des Grundbesitzes

Weitere geplante Hilfsangebote

  • Erklärvideo „Grundsteuererklärung mit Elster“
  • Anleitung zum Ausfüllen des Papiervordrucks

Ergänzende Informationen des Bundes

  • Steuer-Chatbot
  • Erklärvideo des Bundes zu Elster
  • Erklärvideo des Bundes zu Grundsteuer
  • Elster-Hotline des Bundes

Quelle: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

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